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Einfrieren von Eizellen wird Fall für den VfGH

Heute, 09:12 · Lesedauer 2 min

Das Fortpflanzungsmedizingesetz beschäftigt den VfGH. Konkret geht es darum, dass die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen ohne medizinische Indikation nicht erlaubt sind. Eine Frau hält das für verfassungswidrig. Sie hat eigenen Angaben zu Folge derzeit keinen Kinderwunsch, plant jedoch, zu einem späteren Zeitpunkt Kinder zu bekommen. Daher möchte sie einzelne Eizellen entnehmen und diese für eine künftige medizinisch unterstützte Fortpflanzung einfrieren lassen.

Da bei ihr aber kein körperliches Leiden vorliegt, ist das so genannte "Social Egg Freezing" für sie verboten. Eine Behandlung wäre für den Arzt strafbar.

Die Wienerin bringt nun vor, dass das Verbot gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoße. Frauen werde es unmöglich gemacht, eine Behandlung in Anspruch zu nehmen, die ihre Chancen erhöhe, auch noch in einem späteren Lebensabschnitt Kinder zu bekommen. Es sei nicht erkennbar, welche öffentlichen Interessen der Gesetzgeber mit diesem Verbot verfolge.

Die konkret angefochtene Bestimmung besagt, dass Samen, Eizellen sowie Hoden- und Eierstockgewebe für eine künftige medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur dann entnommen und aufbewahrt werden dürfen, "wenn ein körperliches Leiden oder dessen dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung entsprechende Behandlung eine ernste Gefahr bewirkt, dass eine Schwangerschaft nicht mehr durch Geschlechtsverkehr herbeigeführt werden kann".

Der Verfassungsgerichtshof nützt den Fall für eine öffentliche Verhandlung. Diese wurde für den Vormittag des 13. Juni anberaumt.

Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz, das das Einfrieren von Eizellen ohne medizinische Indikation verbietet.
  • Eine Frau sieht darin einen Verstoß gegen ihr Recht auf Privat- und Familienleben und fordert eine Änderung.
  • Eine öffentliche Verhandlung zu diesem Fall ist für den 13. Juni angesetzt.