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Edtstadler: "Pressefreiheit ist nicht absolut"

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) verteidigte am Sonntag ihren Plan zum Zitierverbot für Medien aus Strafakten. Wer dies als Angriff auf die Pressefreiheit darstellen würde, sei "schlecht informiert". Edtstadlers Pläne stoßen auch bei Jurist:innen auf Kritik.

Schon im April befeuerte Karoline Edtstadler (ÖVP) ein erstes Mal die Debatte um ein Zitierverbot für Medien aus Verfahrensakten. So sollte in Strafverfahren ein Zitierverbot vor der öffentlichen Verhandlung gelten. 

Am Sonntag bestärkte sie ihre Forderungen erneut - die Pressefreiheit sei "nicht absolut", meinte die Verfassungsministerin auf Twitter ("X").  Zwar müsse man die Stellung von Journalist:innen schützen, könne der Pressefreiheit aber keinen Vorrang vor anderen Grundrechten geben.

Bei der Einführung eines Zitierverbots müsse daher zwischen verschiedenen Grundrechten abgewogen werden. Wer dies als Angriff auf die Pressefreiheit darstellen würde, sei "schlecht informiert".  

Neben der Pressefreiheit nennt Edtstadler das Recht der Beschuldigten auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung sowie die Achtung des Privatlebens der Beschuldigten, Opfer und Beteiligten. 

Außerdem sei vor einem öffentlichen Ermittlungsverfahren noch unklar, ob es zu einer Anklage oder einer Einstellung komme. Deshalb stünden Zitate aus Akten im Widerspruch zur Unschuldsvermutung. 

Kritik von den NEOS: Konstruierte Debatte

Kritik an Edtstadlers Ausführungen kommt von der NEOS-Nationalratsabgeordneten Henrike Brandstötter. Sie sieht eine konstruierte Debatte, "um Ressentiments gegen Medienschaffende zu schüren", schrieb sie auf Twitter.

Es gebe bereits Gesetze, damit Beschuldigte faire Verfahren erhalten sowie Strafen und Sanktionen, sollte dies nicht der Fall sein. 

"Dafür braucht es kein Zitierverbot"

Edtstadlers Pläne stoßen auch bei Jurist:innen auf Kritik. Die Verfassungsministerin untermauerte ihr Argument mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Diese Entscheidung gegen einen Schweizer Journalisten fuße aber darauf, dass die veröffentlichten Dokumente nicht relevant genug waren.

Dabei sei es in Österreich bereits jetzt rechtlich so geregelt, dass eine Abwägung getroffen werden müsse, "ob die Veröffentlichung im überwiegenden öffentlichen Interesse ist: Dafür braucht es gar kein Zitierverbot", so Medienanwältin Maria Windhager auf Twitter. 

ribbon Zusammenfassung
  • Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) verteidigte am Sonntag ihren Plan zum Zitierverbot für Medien aus Strafakten.
  • Zwar müsse man die Stellung von Journalist:innen schützen, könne der Pressefreiheit aber keinen Vorrang vor anderen Grundrechten geben.
  • NEOS-Nationalratsabgeordnete Henrike Brandstötter sieht eine konstruierte Debatte, "um Ressentiments gegen Medienschaffende zu schüren".
  • Edtstadlers Pläne stoßen auch bei Jurist:innen auf Kritik.