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Trump muss Steuererklärungen offenlegen

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Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im Rechtsstreit um die Herausgabe seiner Steuerunterlagen an einen Ausschuss des Repräsentantenhauses erneut eine Niederlage kassiert.

Ein Berufungsgericht des Hauptstadtdistrikts District of Columbia entschied am Dienstag, dass Trump die Unterlagen herausgeben müsse. Trump kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen - sie ist noch nicht rechtskräftig.

Trump unterliegt "denselben Gesetzen" 

"Jeder Präsident tritt sein Amt in dem Wissen an, dass er nach seinem Ausscheiden aus dem Amt denselben Gesetzen unterliegt wie alle anderen Bürger. Dies ist ein Merkmal unserer demokratischen Republik, kein Fehler", heißt es in der Urteilsbegründung. Erst am Montag hatte die Bundespolizei FBI das Anwesen von Trump im US-Staat Florida wegen einer anderen Angelegenheit untersucht.

Ex-Präsident klagt und klagt 

Der Ex-Präsident wehrt sich seit Jahren gegen die Herausgabe seiner Steuerunterlagen. Das Finanzministerium der Regierung von Trumps Nachfolger Joe Biden wies die Steuerbehörde IRS im vergangenen Jahr an, die Unterlagen an den Ausschuss zu übergeben.

Gegen die Usancen 

Im Widerspruch zu politischen Gepflogenheiten in den USA hatte der Immobilienunternehmer Trump seine Steuererklärung weder als Präsidentschaftskandidat noch nach seinem Einzug ins Weiße Haus öffentlich gemacht. Kritiker mutmaßen daher, er habe etwas zu verbergen. Die aktuelle Entscheidung bestätigt ein vorheriges Gerichtsurteil.

ribbon Zusammenfassung
  • Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im Rechtsstreit um die Herausgabe seiner Steuerunterlagen an einen Ausschuss des Repräsentantenhauses erneut eine Niederlage kassiert.
  • Ein Berufungsgericht des Hauptstadtdistrikts District of Columbia entschied am Dienstag, dass Trump die Unterlagen herausgeben müsse.
  • Trump kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen - sie ist noch nicht rechtskräftig.

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