Deutsche Richterkandidatin Brosius-Gersdorf tritt nicht an
Die Wahl von Brosius-Gersdorf - gemeinsam mit zwei weiteren Nominierten für das höchste deutsche Gericht - war im Juli im Parlament kurzfristig abgesagt worden. Die Union von Kanzler Friedrich Merz regiert Deutschland seit Mai in einer Koalition mit der SPD.
"Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung", erklärte die Potsdamer Juraprofessorin demnach. "Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion - öffentlich und nicht-öffentlich - in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist. Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab."
Auch drohe ein "Aufschnüren des 'Gesamtpakets'" für die Richterwahl. Das gefährde die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht, "die ich schützen möchte", hieß es weiter. Es müsse verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitze "und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind".
SPD-Fraktionschef macht Union verantwortlich
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch machte den Koalitionspartner Union dafür verantwortlich, dass Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur für das Verfassungsgericht zurückgezogen hat. Teile der Unions-Fraktion hätten ihre Wahl blockiert, obwohl die Union einer Einigung ursprünglich zugestimmt habe, erklärte Miersch am Donnerstag. "Nicht einmal ein persönliches Gespräch mit der Kandidatin wurde von der Unionsfraktion ermöglicht", sagte Miersch. "Auch das hinterlässt Spuren." Die SPD werde "einen neuen Vorschlag für eine geeignete Besetzung unterbreiten, weiterhin mit klarer Orientierung an fachlicher Exzellenz".
Miersch erklärte zudem, er bedauere den Rückzug der von seiner Fraktion vorgeschlagenen Juristin zutiefst. "Sie ist eine herausragende Juristin mit exzellenter fachlicher Qualifikation, großer persönlicher Integrität und einer klaren demokratischen Haltung", erklärte der Fraktionschef. "Die Angriffe, denen sie in den vergangenen Wochen ausgesetzt war, hatten mit einer sachlichen Auseinandersetzung nichts mehr zu tun. Sie wurde Ziel einer beispiellosen Kampagne."
Brosius-Gersdorf wollte Schaden für Gericht vermeiden
Die Wahl von Brosius-Gersdorf und zwei weiteren Nominierten für das höchste deutsche Gericht war im Juli im Bundestag kurzfristig abgesetzt worden. Teile der Unionsfraktion hatten Vorbehalte gegen die von der SPD nominierte Brosius-Gersdorf. Als Grund wurden unter anderem Äußerungen zum Schwangerschaftsabbruch und zu einer möglichen Impfpflicht in Corona-Zeiten angeführt. Auch meldete sich kurz vor der geplanten Wahl der Plagiatssucher Stefan Weber mit Fragen zur Dissertation der Staatsrechtlerin zu Wort.
Brosius-Gersdorf hatte zunächst an ihrer Nominierung festgehalten. Sie hatte in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" aber auch erklärt, sie würde verzichten, falls dem Gericht in der Debatte Schaden drohen sollte. "Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten." Das Verfassungsgericht müsse in Ruhe arbeiten können und funktionsfähig bleiben.
Die Jus-Professorin betonte damals: "Ich möchte auch nicht verantwortlich sein für eine Regierungskrise in diesem Land, weil wir nicht wissen, was dann hinterher passiert. Das sind alles Aspekte, die nehme ich unheimlich ernst und die bedenke ich."
Geplatzte Wahl im Bundestag
Obwohl die Fraktionsführung der Union die Nominierung von Brosius-Gersdorf zunächst mitgetragen hatte, konnte sie die mit dem Koalitionspartner verabredete Unterstützung unmittelbar vor der geplanten Wahl nicht mehr garantieren. Auch die Wahlen des Unionskandidaten Günter Spinner und der zweiten SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold wurden von der Tagesordnung genommen.
Wie die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD das Dilemma auflösen würden, war damit völlig unklar. Die Unionspolitiker hielten an ihrer Kritik fest, die SPD an ihrer Kandidatin.
Brosius-Gersdorf hatte von Drohungen berichtet
In einer früheren schriftlichen Stellungnahme hatte die Juristin die gegen sie erhobene Vorwürfe deutlich zurückgewiesen. "Die Bezeichnung meiner Person als 'ultralinks' oder 'linksradikal' ist diffamierend und realitätsfern", heißt es darin. In manchen Medien sei zudem falsch über ihre Position zum Schwangerschaftsabbruch berichtet worden. Im ZDF betonte Brosius-Gersdorf: "Ich vertrete absolut gemäßigte Positionen aus der Mitte unserer Gesellschaft." Dies könne jeder nachlesen.
Brosius-Gersdorf hatte auch berichtet, sie habe Drohungen und verdächtige Poststücke erhalten. "Ich musste vorsorglich meine Mitarbeitenden bitten, nicht mehr am Lehrstuhl zu arbeiten", sagte die Juristin im ZDF. Die Berichterstattung über die Verfassungsrichterwahl und ihre Person sei "nicht spurlos an mir vorbei gegangen, nicht an mir, nicht an meinem Mann, an meiner Familie, meinem gesamten sozialen Umfeld."
Schlappe für die Koalition
Für die schwarz-rote Koalition war die geplatzte Richterwahl eine Schlappe. "Die Dimension der grundlegenden und inhaltlich fundierten Bedenken gegen eine der Kandidatinnen haben wir unterschätzt", hatte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in einem Brief an seine Fraktion geschrieben. Er gab aber auch der SPD eine Mitverantwortung für die gescheiterte Suche nach einem Kompromiss.
Zusammenfassung
- Frauke Brosius-Gersdorf, von der SPD nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, hat ihre Kandidatur nach massivem Widerstand aus der CDU/CSU-Fraktion zurückgezogen.
- Die geplante Wahl von drei Kandidaten für das höchste deutsche Gericht wurde im Juli im Bundestag kurzfristig abgesagt, nachdem Teile der Union ihre Unterstützung verweigerten.
- SPD-Fraktionschef Matthias Miersch machte die Union für das Scheitern verantwortlich und kündigte an, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten.
- Brosius-Gersdorf wollte Schaden für das Gericht und die Demokratie verhindern und berichtete von Drohungen sowie einer persönlichen Kampagne gegen sie.
- Kritik an ihrer Person bezog sich auf Äußerungen zu Schwangerschaftsabbruch, Impfpflicht und Plagiatsvorwürfe, die sie als diffamierend und unbegründet zurückwies.