Neue Corona-Regeln in Kraft: 3G in der Nachtgastro und bei Events, ansonsten Maskenpflicht

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Am Mittwoch wurde die Verordnung vorgelegt, mit Donnerstag gilt sie: Der Grüne Pass kommt zurück, für Nachtgastronomie und Veranstaltungen besteht die Möglichkeit zur 3G-Regel anstatt der Maskenpflicht. Überall sonst gilt in geschlossenen Räumen wieder FFP2-Maskenpflicht. Darüber hinaus werden die Quarantäneregelungen gelockert.

Die neue Corona-Verordnung ist mit einem Tag Verspätung da. Demnach kann in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern zwischen 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht gewählt werden.

Überall sonst gilt FFP2-Maskenpflicht. Konkret gilt das im einzelnen in allen geschlossenen Räumen, an öffentlichen Orten, in Verkehrsmitteln, im gesamten Handel, bei körpernahen Dienstleitungen, in der Gastronomie (außer am Platz), in Hotels, in Sportstätten, in der Arbeit und in Kutur- und Freizeitbetrieben sowie im Gesundheits- und Pflegebereich.

In Kraft treten die Neuerungen mit Donnerstag. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte die Änderungen im Kern bereits am vergangenen Freitag angekündigt, damals noch von einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen gesprochen, die eigentlich bereits mit dem heutigen Mittwoch in Kraft hätte treten sollen. Am Mittwochnachmittag einigte man sich nun auf eine etwas aufgeweichte Variante.

Die Regeln gelten ab Donnerstag bis einschließlich 16. April.

Quarantäne-Ende nach fünf Tagen auch ohne Freitesten

Lockerungen gibt es zudem auch bei Quarantäneregeln. Demnach soll eine Quarantäne bei corona-positiven Menschen nach fünf Tagen in eine sogenannte "Verkehrsbeschränkung" umgewandelt werden, sofern die Betreffenden zwei Tage symptomfrei sind. Das Besondere: Dafür soll kein Freitesten mehr nötig sein.

Verkehrsbeschränkung bedeutet laut Verordnung:

  • FFP2-Maskenpflicht bei Kontakt mit anderen Personen
  • Besuchsverbot in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
  • Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel dürfen mit Maske genutzt oder besucht werden, nicht aber Gastronomie, Veranstaltungen und Fitnessclubs

Zur Erinnerung: Bisher ist zur Befreiung von der Quarantäne nach fünf Tagen ein negativer PCR-Test oder ein nachgewiesener ct-Wert von über 30 erforderlich.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Grüne Pass kommt zurück. Die neue Corona-Verordnung sieht für Nachtgastronomie und Veranstaltungen die Möglichkeit zur 3G-Regel anstatt der Maskenpflicht vor. Überall sonst gilt in geschlossenen Räumen wieder FFP2-Maskenpflicht.
  • Demnach kann in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern zwischen 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht gewählt werden.
  • Überall sonst gilt FFP2-Maskenpflicht. Konkret gilt das in allen geschlossenen Räumen, an öffentlichen Orten, in den Öffis, im gesamten Handel, bei körpernahen Dienstleitungen, in der Gastro (außer am Platz), in Hotels, in Sportstätten und in der Arbeit.
  • Lockerungen gibt es zudem auch bei Quarantäneregeln. Demnach soll eine Quarantäne bei corona-positiven Menschen nach fünf Tagen in eine sogenannte "Verkehrsbeschränkung" umgewandelt werden, sofern die Betreffenden zwei Tage symptomfrei sind.
  • Das Besondere: Dafür soll kein Freitesten mehr nötig sein. Zur Erinnerung: Bisher ist zur Befreiung von der Quarantäne nach fünf Tagen ein negativer PCR-Test oder ein nachgewiesener ct-Wert von über 30 erforderlich.
  • Die Regeln gelten ab Donnerstag bis einschließlich 16. April.

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