Verfahren läuft weiter
Defizitverfahren: Österreich erfüllt derzeit EU-Vorgaben
Trotz erwarteter höherer Budgetdefizite der Bundesländer und einem voraussichtlich noch tieferen Haushaltsloch als angepeilt macht Brüssel keine neuen Vorgaben an Wien.
Österreich dürfte laut Mitteilung der Kommission 2025 und 2026 die im Defizitverfahren vorgegebene Obergrenze bei den Nettoausgaben einhalten.
Defizitverfahren läuft weiter
Laut den neuen EU-Schuldenregeln ist das Wachstum der Nettoausgaben ein entscheidender Wert bei der Beurteilung im Defizitverfahren. Herausgerechnet aus den Staatsausgaben werden bei den Nettoausgaben etwa Zinszahlungen, Einmaleffekte, temporäre Maßnahmen und zyklische Elemente beim Arbeitslosengeld.
Laut der Herbstprognose 2025 der EU-Kommission wird das Nettoausgabenwachstum Österreichs im Jahr 2025 voraussichtlich um 2,2 Prozent steigen, was innerhalb der vom Rat empfohlenen Obergrenze von 2,6 Prozent liegt. Für 2026 wird ein Anstieg um 2,1 Prozent prognostiziert, was unter der 2026-Obergrenze von 2,2 Prozent liegt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würden keine weiteren Verfahrensschritte unternommen, das laufende Verfahren bleibe jedoch offen, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Sie kündigt an, die Lage im Frühjahr 2026 erneut zu bewerten, wenn die finalen Daten für 2025 vorliegen würden.
Dies geschieht im Rahmen des Frühlingspakets des Europäischen Semesters im Mai oder Juni. Die betroffenen Mitgliedstaaten bleiben aber an die jeweilige Empfehlung des Rates zur Senkung ihrer Budgetdefizite gebunden. Neben Österreich laufen aktuell Defizitverfahren gegen Belgien, Frankreich, Ungarn, Italien, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei.
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Verfahren soll 2028 enden
Die Kommission hat am Dienstag für Österreich keine eigene Bewertung des Haushaltsplans für 2026 veröffentlicht. Wien hat die gewünschten Pläne und Zahlen für 2025 und 2026 bereits mit dem Doppelbudget im Mai nach Brüssel geschickt. Dies wurde von der Kommission im Juni als mit den Vorschriften des EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang stehend bewertet. Heute wurden Bewertungen für 17 andere EU-Länder veröffentlicht; fünf davon laufen Gefahr, die Vorgaben nicht zu erfüllen.
Grund für die Eröffnung des Defizitverfahren war, dass Österreich mit seinem Budgetdefizit von 4,7 Prozent des BIP im vergangenen Jahr und den geplanten 4,5 Prozent heuer klar über der erlaubten Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung der Maastricht-Kriterien der EU liegt.
Die EU-Kommission hatte Anfang Juni in ihrem Frühjahrspaket zum Europäischen Semester für Österreich ein übermäßiges Defizit festgestellt und die Empfehlung eines Verfahrens angekündigt, die vom Rat der Finanzminister im Juli abgenickt wurde. Wien hat Brüssel fristgerecht zum 15. Oktober die Maßnahmen zur Bekämpfung des Defizits gemeldet. Geplant ist, dass Österreich bis Ende 2028 aus dem Defizitverfahren herauskommt.
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Zusammenfassung
- Österreich erfüllt laut EU-Kommission aktuell die Defizitvorgaben, da das Nettoausgabenwachstum 2025 mit 2,2 Prozent und 2026 mit 2,1 Prozent jeweils unter den erlaubten Obergrenzen liegt.
- Das Defizitverfahren gegen Österreich bleibt offen, aber es sind derzeit keine weiteren Schritte vorgesehen; eine erneute Bewertung erfolgt im Frühjahr 2026, wenn die finalen Daten für 2025 vorliegen.
- Österreichs Budgetdefizit lag 2023 bei 4,7 Prozent und ist für 2024 mit 4,5 Prozent geplant, Ziel ist es, das Defizitverfahren bis Ende 2028 abzuschließen.
