Debatte um Corona-Gesetze: Uneinigkeit unter Juristen

0

Dass die Debatte um die Rechtmäßigkeit der Corona-Gesetze noch länger nicht zu Ende sein wird, haben am Freitagabend auch Andreas Khol, ehemaliger Nationalratspräsident der ÖVP, und Alfred Noll, ehemaliger Abgeordneter der Liste Pilz, in einer ZiB 2-Spezial vor Augen geführt. Die beiden Juristen beurteilten die Lage sehr unterschiedlich, Khol verteidigte das Vorgehen der Regierung naturgemäß.

Dass die Debatte um die Rechtmäßigkeit der Corona-Gesetze noch länger nicht zu Ende sein wird, haben am Freitagabend auch Andreas Khol, ehemaliger Nationalratspräsident der ÖVP, und Alfred Noll, ehemaliger Abgeordneter der Liste Pilz, in einer ZiB 2-Spezial vor Augen geführt. Die beiden Juristen beurteilten die Lage sehr unterschiedlich, Khol verteidigte das Vorgehen der Regierung naturgemäß.

Zuletzt war Kritik an den Verordnungen der Regierung aufgetaucht, sie würden menschliche Grundrechte beschneiden. Klagen beim Verfassungsgerichtshof waren die Folge. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) setzte ein Juristengremium zur Evaluierung seiner Verordnungen ein, Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte um "Nachsicht" gebeten - wegen der Ausnahmesituation rund um die Coronakrise. Wenn der Verfassungsgerichtshof im Sommer die bestehenden Regelungen überprüfen werde, seien sie ohnehin nicht mehr in Kraft, ergänzte Kurz - was ihm reichlich Kritik einbrachte.

Khol glaubt diesbezüglich an eine "völlig falsche Interpretation" der Aussagen von Kurz. Dass der VfGH hinterher alles überprüfe, "das ist der österreichische Rechtsstaat", sagte der ehemalige ÖVP-Politiker am Freitagabend in der ORF-Sendung. Der Rechtsstaat sei in keiner Weise in Gefahr, Grundrechte seien lediglich wegen der Corona-Pandemie eingeschränkt - nicht zu politischen Zwecken, sondern wegen der Gesundheit der Bevölkerung, so Khol.

Noll wiederum sah in Khols Worten lediglich einen "schönen Trommelwirbel für die Regierung", wie er Freitagabend sagte. Der ehemalige Pilz-Abgeordnete sieht das Betretungsverbot öffentlicher Orte nicht durch Verfassungsrecht gedeckt, wie er erläuterte. Einig waren sich Kohl und Noll dabei, dass Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) die Verordnung zu verantworten hat. Sollte dieser Handlungsbedarf bei seinen Verordnungen sehen, müsse er das klarstellen, forderte Khol. "Da muss er vor seiner Tür kehren", sagte er.

In dem Umstand, dass das Parlament den Corona-Gesetzen einstimmig zugestimmt hat, sieht Noll noch keinen Beleg für die Einhaltung von Verfassungsrecht. Österreich neige in der Krise zu einer "übertriebenen Verordnetheit", Anlass für seinen Ärger sei auch die "Fantasielosigkeit des österreichischen Nationalrats", in dem es keinen Diskurs über Grundrechte gegeben habe. Vor allem für die Grünen sei das "blamabel", sagte Noll.

Auch diese Kritik wies Khol entschieden zurück. "Es hat gebrannt in Österreich und die Gesundheit stand in Gefahr", wies er auf die Dringlichkeit der Maßnahmen hin.

ribbon Zusammenfassung
  • Die beiden Juristen beurteilten die Lage sehr unterschiedlich, Khol verteidigte das Vorgehen der Regierung naturgemäß.
  • Auch diese Kritik wies Khol entschieden zurück.