Corona-Sonderregelung für Altersteilzeit wird verlängert

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Die Regierung verlängert zwei Corona-Sonderregelungen zum Arbeitsmarkt: Die Nachsichtsfrist für die Altersteilzeit wird bis 31. März 2021 ausgedehnt. Und selbstständig Erwerbstätige sollen noch bis Ende Dezember Arbeitslosengeld beziehen können. Das sieht ein türkis-grüner Gesetzesantrag vor, der jetzt laut Parlamentskorrespondenz dem Sozialausschuss zugewiesen wurde.

Für Menschen in Alterszeit wurde im Frühjahr sichergestellt, dass sie durch Unterbrechung des Dienstverhältnis oder eine Stundenreduktion wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden. So kann die Altersteilzeit nach einem Corona-bedingten Ende des Beschäftigungsverhältnisses nach der Krise wieder aufleben.

Beide Verlängerungs-Bestimmungen sollen rückwirkend mit 1. Oktober in Kraft treten.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung verlängert zwei Corona-Sonderregelungen zum Arbeitsmarkt: Die Nachsichtsfrist für die Altersteilzeit wird bis 31. März 2021 ausgedehnt.
  • Und selbstständig Erwerbstätige sollen noch bis Ende Dezember Arbeitslosengeld beziehen können.
  • Das sieht ein türkis-grüner Gesetzesantrag vor, der jetzt laut Parlamentskorrespondenz dem Sozialausschuss zugewiesen wurde.