APA/APA (Symbolbild)/HARALD SCHNEIDER

Corona-Sonderregeln gelten auch beim Matura-Herbsttermin

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Wegen der Corona-Pandemie haben beim Haupttermin der Matura 2019/20 im Mai spezielle Regeln gegolten: Mündliche Prüfungen fielen weg, es gab maximal drei statt vier Klausuren, mehr Arbeitszeit und die Maturanote setzte sich zur Hälfte aus der Jahres- und Klausurnote zusammen. Diese Sonderregeln sollen nun laut "Standard" auch für jene gelten, die erst im Herbst zur Matura antreten.

Wegen der Corona-Pandemie haben beim Haupttermin der Matura 2019/20 im Mai spezielle Regeln gegolten: Mündliche Prüfungen fielen weg, es gab maximal drei statt vier Klausuren, mehr Arbeitszeit und die Maturanote setzte sich zur Hälfte aus der Jahres- und Klausurnote zusammen. Diese Sonderregeln sollen nun laut "Standard" auch für jene gelten, die erst im Herbst zur Matura antreten.

In der Covid-19-Verordnung von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) war ursprünglich vorgesehen, dass die Corona-Sonderregeln zunächst nur für den Haupttermin im Mai gelten, nicht aber für den Nebentermin vom 16. September bis 8. Oktober. Nun sollen sie aber doch auch für jene 3.500 bis 4.000 Maturanten angewendet werden, die beim ersten Termin gescheitert sind oder nicht antreten konnten, weil sie das letzte Schuljahr nicht positiv abgeschlossen haben.

Der Herbsttermin ist außerdem als möglicher Ausweichtermin für jene Maturanten gedacht, die selbst einer Risikogruppe angehören bzw. mit einer besonders gefährdeten Person zusammenleben und denen die Möglichkeit, die Klausur in einem separaten Raum zu schreiben, nicht sicher genug schien. "Wir berücksichtigen damit auch weiterhin die psychische Ausnahmesituation in diesem Jahr und wollen so für Fairness sorgen", wird Faßmann zitiert.

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  • Diese Sonderregeln sollen nun laut "Standard" auch für jene gelten, die erst im Herbst zur Matura antreten.