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Corona hielt Volksanwaltschaft auf Trab

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Die Volksanwaltschaft hat am Mittwoch ihren Jahresbericht 2020 vorgelegt. Neben den Teilen über die öffentliche Verwaltung und die präventive Menschenrechtekontrolle wurde diesmal auch ein dritter Band vorgelegt. Er bezieht sich auf alle Prüfergebnisse, die in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehen. 1.200 Fälle sind davon umfasst. Insgesamt wandten sich im Vorjahr mehr als 17.900 Menschen an die Volksanwaltschaft, ein Plus von 1.500 Fällen.

Mit dem Zusatzband wolle man der Politik die Möglichkeit geben, in der Pandemie sehr gezielt darauf einzugehen, was schiefgelaufen sei und was man verbessern könne, so Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) in der Jahrespressekonferenz. Es sei für die Politik zweifellos schwierig gewesen, immer die richtige Abwägung zwischen notwendigem Schutz vor der Krankheit und den Grund- und Freiheitsrechten zu treffen. Aber immer müsse man darüber ausführlich und transparent diskutieren, denn "jede Einschränkung der Menschenrechte muss eine Ausnahme bleiben, an die wir uns als Gesellschaft nicht gewöhnen dürfen", betonte Achitz.

Je mehr Zeit verstrichen sei, je mehr wissenschaftliche Erkenntnisse vorlägen, desto strengere Maßstäbe müssten an alle Entscheidungen und Verwaltungshandlungen angelegt werden, betonte er. Gesetze und Verordnungen zur Pandemiebekämpfung seien oft mit sehr kurzer Vorlaufzeit in Kraft getreten. Das habe die Situation für Betroffene und Kontrollorgane äußerst schwierig gemacht. Mangelnde Transparenz und fehlende Strategien hätten auch die gefährliche Konsequenz mangelnder Akzeptanz, so Achitz: "Wenn die Menschen die Maßnahmen nicht mehr klar und logisch nachvollziehbar finden, halten sie sich auch immer weniger daran. Und dann steigen die Infektionszahlen."

Walter Rosenkranz (FPÖ) betonte, dass Österreich trotz aller Beschwerden ein hervorragend verwalteter Staat sei. Es gebe aber Einzelfälle, denen nachzugehen sei. In Bezug auf Corona hob er etwa den Fall eines Medizinstudenten hervor, der sich freiwillig als Zivildiener gemeldet und dadurch die Studienbeihilfe verloren hatte. Unter Beiziehung des Menschenrechtsbeirats habe man sich auch mit Kundgebungen und der Abwägung des Grundrechts auf Demonstration mit jenem auf Gesundheit befasst.

"Generell zu sagen, nein, es wird die Kundgebung untersagt, das kann nicht funktionieren", meinte er. Als Negativbeispiel nannte er auch den Fall, wo Demonstranten von der Polizei eingekesselt und zum Verlassen einer Kundgebung aufgefordert worden seien, im folgenden Gedränge wegen der Missachtung der Abstandsregeln aber angezeigt worden seien.

Werner Amon (ÖVP) nannte Corona auch als Herausforderung für die Volksanwaltschaft selbst, sei es doch darum gegangen, trotz allem einen niederschwelligen Zugang für die Bevölkerung zu erhalten. Als Probleme in Zusammenhang mit der Pandemie nannte er die Auszahlung der Coronahilfen (etwa für 24-Stunden-Betreuerinnen mit Konto im Ausland).

Insgesamt veranlasste die Volksanwaltschaft in knapp der Hälfte aller Beschwerdefälle eine detaillierte Überprüfung, hieß es in der Pressekonferenz (http://go.apa.at/KcOsa7ac). Es wurden 8.777 Prüfverfahren eingeleitet. Bei 3.938 Beschwerden gab es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung. 5.199 Beschwerden fielen nicht in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft.

ribbon Zusammenfassung
  • 1.200 Fälle sind davon umfasst.
  • Insgesamt wandten sich im Vorjahr mehr als 17.900 Menschen an die Volksanwaltschaft, ein Plus von 1.500 Fällen.
  • Walter Rosenkranz (FPÖ) betonte, dass Österreich trotz aller Beschwerden ein hervorragend verwalteter Staat sei.
  • Als Probleme in Zusammenhang mit der Pandemie nannte er die Auszahlung der Coronahilfen.
  • 5.199 Beschwerden fielen nicht in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft.

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