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Corona: Diese Maßnahmen bringt der Februar

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Der Februar bringt nicht nur eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen, sondern auch eine Verkürzung der Gültigkeit des Grünen Passes. PULS 24 fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Alles neu bringt dieses Mal nicht der Mai, sondern der Februar. Mit dem kürzesten Monat im Jahr kommt - trotz steigender Infektionszahlen - auch eine Reihe an Lockerungen und neuen Maßnahmen. Ein PULS 24-Überblickt zeigt, was ab dem Dienstag nun schrittweise eingeführt wird.

Impfzertifikate weniger lang gültig

Der Grüne Pass von rund 320.000 Österreichern wird am Dienstag ungültig sein. Mit 1. Februar sind zwei Impfungen oder Genesung und eine Impfung nur mehr 180 Tage (sechs Monate) gültig - bisher galt das für neun Monate. Die dritte Impfung (Booster) ist weiterhin 270 Tage lang gültig.

Ausgenommen sind auch Minderjährige - ihr Impfzertifikat gilt 210 Tage (sieben Monate). Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.

Personen, die ihren Booster nicht rechtzeitig erhalten haben, verfügen ab Dienstag über keinen gültigen 2-G-Nachweis mehr, doch der ist bald ohnehin nicht mehr in so vielen Bereichen notwendig. 

 Vom Auslaufen ihres Grünen Passes am Dienstag waren mit Stand Montagmittag laut Gesundheitsministerium rund 235.000 Personen betroffen.

Spätere Sperrstunde

Ab 5. Februar wird die Sperrstunde auf 24 Uhr zurückverlegt - das gilt für die Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen. Bei Veranstaltungen dürfen 50 statt bisher nur 25 Personen teilnehmen. 

2G-Pflicht im Handel fällt

Ab 12. Februar wird im Handel die 2G-Pflicht aufgehoben. Die FFP2-Maskenpflicht gilt jedoch weiter. 

Gastro: 3G wieder ausreichend

Ab 19. Februar ist in Gastronomie und Tourismus 3G wieder ausreichend. Wer nicht geimpft oder genesen und älter als zwölf Jahre ist, braucht vorzugsweise einen PCR-Test, der in der Gastronomie 48 Stunden lang gültig ist. Ist keiner verfügbar, reicht ein Antigen-Test, der 24 Stunden lang gültig ist.

Was gilt an den Schulen?

Derzeit wird an den Schulen dreimal pro Woche getestet und in den Klassen gilt Maskenpflicht. Aktuell scheinen Lockerungen angedacht, Details sollen aber erst mitgeteilt werden. 

Was gilt am Arbeitsplatz?

Am Arbeitsplatz gilt weiterhin 3G. Wo das PCR-Testsystem am Limit ist, reichen auch Antigen-Wohnzimmertests, die mit QR-Code hochgeladen werden.

Könnten weitere Änderungen kommen?

Auszuschließen ist das nie - auch die letzte Pressekonferenz am Samstag wurde recht kurzfristig und für viele überraschend einberufen. Der Druck der Wirtschaft und der westlichen Bundesländer scheint der Regierung zu groß gewesen zu sein. Tirol Landeshauptmann Günther Platter etwa nennt es "unverständlich", dass die Gültigkeitsdauer des grünen Passes ohne Übergangsfrist verkürzt wird. Er fürchtet wohl um Skifahrer aus dem Ausland. 

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) kritisierte hingegen die von der Regierung angekündigten Lockerungsschritte und will mit Experten beraten, ob ein strengerer Sonderweg Wiens notwendig sei. 

Wann gilt die Impfpflicht?

Am 4. Februar tritt die Impfpflicht in Kraft. Sie gilt für alle ab 18 Jahren - gestraft wird sie zunächst aber nicht. Das passiert erst im März - und dann nur als sogenanntes Kontrolldelikt (zum Beispiel bei Verkehrskontrollen). Der Strafrahmen liegt zwischen 600 und 3.600 Euro, es wird keine Ersatz-Freiheitsstrafe geben. Ausnahmen sind für Schwangere, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Genesene (für 180 Tage) vorgesehen. Wann und ob die dritte Phase - also der automatische Abgleich mit dem Impfregister - startet, ist unklar.

Wie schaut es mit den Impfungen aus?

Mit Stand Montag haben laut den Daten des E-Impfpasses 6.750.443 Personen zumindest eine Impfung erhalten. 6.478.344 und somit 72,5 Prozent der Österreicher verfügen über einen gültigen Impfschutz. Am höchsten ist die Schutzrate (gültiges Impfzertifikat) im Burgenland mit 78,1 Prozent. In Niederösterreich haben 74,3 Prozent der Bevölkerung einen validen Impfschutz, in der Steiermark 72,5 Prozent. Nach Wien (71,5), Tirol (71,1), Vorarlberg (69,4), Salzburg (69,2) und Kärnten (69,2) bildet Oberösterreich das Schlusslicht mit 68,3 Prozent.

ribbon Zusammenfassung
  • Mit dem kürzesten Monat im Jahr kommt - trotz steigender Infektionszahlen - auch eine Reihe an Lockerungen und neuen Maßnahmen.
  • Mit 1. Februar sind zwei Impfungen oder Genesung und eine Impfung nur mehr 180 Tage (sechs Monate) gültig - bisher galt das für neun Monate. Die dritte Impfung (Booster) ist weiterhin 270 Tage lang gültig.
  • Ab 5. Februar wird die Sperrstunde auf 24 Uhr zurückverlegt - das gilt für die Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen. Bei Veranstaltungen dürfen 50 statt bisher nur 25 Personen teilnehmen. 
  • Ab 12. Februar wird im Handel die 2G-Pflicht aufgehoben. Die FFP2-Maskenpflicht gilt jedoch weiter. 
  • Ab 19. Februar ist in Gastronomie und Tourismus 3G wieder ausreichend. Wer nicht geimpft oder genesen und älter als zwölf Jahre ist, braucht vorzugsweise einen PCR-Test, der in der Gastronomie 48 Stunden lang gültig ist, Antigentests nur 24 Stunden.
  • Am Arbeitsplatz gilt weiterhin 3G. Wo das PCR-Testsystem am Limit ist, reichen auch Antigen-Wohnzimmertests, die mit QR-Code hochgeladen werden.

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