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Corona-Ausgangsregeln: Großeltern nicht mehr enge Angehörige

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Im Nationalrat wurden am Mittwoch die erlaubten Kontakte im zweiten Lockdown präzisiert. Erlaubte Kontakte wurden enger definiert: Es sind nur mehr Treffen mit Eltern, Kindern und Geschwistern erlaubt.

Die Ausgangsregelungen während des zweiten Lockdowns wurden in einer entsprechenden Verordnung klarer definiert. Die Verordnung wurde am Mittwoch im Nationalrat beschlossen.

Die bisher nur mündlich bzw. in der "rechtlichen Begründung" kommunizierte Regel, wonach mehrere Personen eines Haushalte bloß eine weitere haushaltsfremde Person treffen dürfen, wird nun in der Verordnung festgeschrieben. Auch die erlaubten Kontakte mit "engsten Angehörigen" werden enger definiert, darunter sind nur "Eltern, Kinder und Geschwister" zu verstehen - Großeltern zählen somit nicht mehr dazu.

Physischer Kontakt zu Bezugspersonen Vorrausetzung

Auch wird festgehalten, dass man andere "einzelne wichtige Bezugspersonen" lediglich dann treffen darf, wenn man mit diesen in der Regel auch bisher mehrmals wöchentlich schon "physischen" Kontakt gehabt hatte - es ist also nicht gestattet, Personen, mit denen man wochenlang nur telefonisch oder online Kontakt hatte, während des Lockdowns persönlich zu treffen (dies gilt aber nicht für "engste Angehörige").

Treffen mit Großeltern nicht grundsätzlich untersagt

Der immer wieder thematisierte Kontakt zu den Großeltern oder anderen Verwandten wird damit nicht grundsätzlich untersagt. Gehören diese zu den wichtigen Bezugspersonen und wurde mit diesen auch schon bisher regelmäßig und mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt, so kann man sie auch weiterhin treffen.

Allerdings gilt auch hier die grundsätzliche Einschränkung, dass nur Treffen einer Einzelperson mit anderen mehreren Haushaltsangehörigen gleichzeitig zulässig sind. Das bedeutet: Entweder eine Einzelperson trifft Opa und Oma gemeinsam oder mehrere Haushaltsangehörige gleichzeitig treffen sich nur mit einem der beiden.

Von den Kontaktregeln sind nicht nur Besuche umfasst, sondern auch der Aufenthalt im Freien, wird explizit festgehalten. Wie schon bisher möglich ist es aber grundsätzlich, betreuungsbedürftige Personen zu treffen bzw. diesen daheim zu helfen.

Klargestellt wird in der Verordnung auch, dass Kinder und Schüler das Haus verlassen dürfen, um in Kindergarten oder Schule zu gehen.

Engere Regelung für Waffengeschäfte

Das zuletzt stark kritisierte Offenhalten von Waffengeschäften wird enger geregelt: Künftig ist es nur mehr gestattet, Waffen und Waffenzubehör zu kaufen, sofern der Erwerb zu beruflichen Zwecken "zwingend unaufschiebbar erforderlich ist".

Die Änderungen gelten ab Freitag (27. November), der Lockdown dann wie bisher geplant bis zum 6. Dezember.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Nationalrat wurden am Mittwoch die erlaubten Kontakte im zweiten Lockdown präzisiert.
  • Erlaubte Kontakte wurden enger definiert: Es sind nur mehr Treffen mit Eltern, Kindern und Geschwistern erlaubt.
  • Der immer wieder thematisierte Kontakt zu den Großeltern oder anderen Verwandten wird damit nicht grundsätzlich untersagt.
  • Gehören diese zu den wichtigen Bezugspersonen und wurde mit diesen auch schon bisher regelmäßig und mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt, so kann man sie auch weiterhin treffen.

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