APA/ROBERT JAEGER

Burgenland: 93 Stiche fehlen für Impf-Lotterie

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Mit der Impf-Lotterie, bei der u.a. drei Autos verlost wird, will die Burgenländische Landesregierung eine höhere Impfquote erzielen. Um das Ziel von 10.000 zusätzlichen Stichen zu erreichen, sollen nun nur mehr 93 Impfungen fehlen.

Das Burgenland hat sich dem vorgegebenen Ziel der Corona-Impflotterie von 10.000 zusätzlichen Stichen ordentlich angenähert. Am Montagvormittag fehlten laut dem Online-Countdown auf burgenlandimpft.at nur noch 93 Impfungen, damit die Lotterie nach dem Landesfeiertag am 11. November auch tatsächlich über die Bühne geht.

Zu gewinnen gibt es für die Geimpften 1.000 Preise, u.a. drei Autos. Wie der Koordinationsstab Coronavirus am Montag in einer Aussendung berichtete, haben insgesamt 215.765 Personen im Bundesland bisher zumindest den ersten Stich erhalten, 195.782 sind doppelt geimpft. Verabreicht wurden außerdem 11.389 Drittstiche.

Um an der Lotterie teilnehmen zu können, muss man sich auf einer Online-Plattform registrieren und sowohl die Vollimmunisierung als auch einen Hauptwohnsitz im Burgenland nachweisen können. Dabei soll es egal sein, wann man geimpft worden sei - auch eine Impfung in der Vergangenheit sei gültig.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Burgenland hat sich dem vorgegebenen Ziel der Corona-Impflotterie von 10.000 zusätzlichen Stichen ordentlich angenähert.
  • Am Montagvormittag fehlten laut dem Online-Countdown auf burgenlandimpft.at nur noch 93 Impfungen, damit die Lotterie nach dem Landesfeiertag am 11. November auch tatsächlich über die Bühne geht.
  • Zu gewinnen gibt es für die Geimpften 1.000 Preise, u.a. drei Autos.
  • Wie der Koordinationsstab Coronavirus am Montag in einer Aussendung berichtete, haben insgesamt 215.765 Personen im Bundesland bisher zumindest den ersten Stich erhalten, 195.782 sind doppelt geimpft. Verabreicht wurden außerdem 11.389 Drittstiche.
  • Um an der Lotterie teilnehmen zu können, muss man sich auf einer Online-Plattform registrieren und sowohl die Vollimmunisierung als auch einen Hauptwohnsitz im Burgenland nachweisen können.
  • Dabei soll es egal sein, wann man geimpft worden sei - auch eine Impfung in der Vergangenheit sei gültig.