APA/APA (BKA/Wenzel)/ANDY WENZEL

Bundesschulen sollen Vereinen im Sommer offenstehen

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Die Bundesschulen sollen Vereinen auch im Sommer mindestens zwei Wochen offenstehen. Darum hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) die Direktoren der AHS und berufsbildenden höheren Schulen (BHS) in einem Brief gebeten. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für die Überlassung des Schulraums während des Schuljahrs - die Vereine müssen also etwa die Reinigungskosten tragen.

Die Bundesschulen sollen Vereinen auch im Sommer mindestens zwei Wochen offenstehen. Darum hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) die Direktoren der AHS und berufsbildenden höheren Schulen (BHS) in einem Brief gebeten. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für die Überlassung des Schulraums während des Schuljahrs - die Vereine müssen also etwa die Reinigungskosten tragen.

Schon jetzt greifen viele Vereine während des Schuljahrs auf Schulinfrastruktur, etwa Sportanlagen oder Klassen, zurück. In dem Schreiben verweist Faßmann auf die eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten während der Coronakrise bzw. die gute Infrastruktur der Schulen und sieht es "als einen wichtigen Beitrag des Bildungssystems, dass diese auch in den Sommerferien örtlichen Vereinen/Initiativen als 'nutzbarer Raum' zur Verfügung steht". Die genauen Rahmenbedingungen sollen die Direktoren mit den Vereinen abstimmen.

Darüber hinaus erhält die vom Bildungsministerium organisierte Wien-Aktion, in deren Rahmen Schüler die Bundeshauptstadt kennenlernen können, eine abgespeckte Sommer-Ausgabe. Vereine, Organisationen und Gemeinden können dabei in Gruppen von bis zu zehn Kindern zwischen zehn und 14 Jahren plus einer Aufsichtsperson an unterschiedlichen Führungen teilnehmen. Statt der sonst üblichen ganzen Woche gibt es das Angebot aber nur halbtags oder ganztags von 6. Juli bis 6. September. Im kommenden Schuljahr soll die aufgrund der Corona-Pandemie im zweiten Semester eingestellte Wien-Woche dann wieder regulär über die Bühne gehen.

ribbon Zusammenfassung
  • Darum hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) die Direktoren der AHS und berufsbildenden höheren Schulen (BHS) in einem Brief gebeten.
  • Dabei gelten die gleichen Regeln wie für die Überlassung des Schulraums während des Schuljahrs - die Vereine müssen also etwa die Reinigungskosten tragen.
  • Die genauen Rahmenbedingungen sollen die Direktoren mit den Vereinen abstimmen.

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