Nehammer mit Omikron infiziert: "Sehr milder Verlauf wegen Impfung"

0

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat sich in einem Facebook-Video aus der Heimquarantäne gemeldet. Er habe sich mit Omikron infiziert und einen milden Verlauf, teilt er mit.

Seit Freitag befindet sich Kanzler Karl Nehammer nach einer Corona-Infektion in Quarantäne. Nun meldete er sich in einem Video und teilt mit, dass er sich mit der Omikron-Variante infiziert habe. "Ich kann nur eins sagen: Dreimal impfen schützt und nützt", sagt der Kanzler. Er habe einen "total milden Verlauf". Er sei "voll arbeitsfähig" und die Amtsgeschäfte in Quarantäne ausführen. 

Quarantäne für fünf Tage

Er freue sich aber schon, sich freitesten lassen zu können. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen, ist das nach fünf Tagen möglich - also ab Mittwoch. Nehammer habe sich auch von seiner Frau und seinen Kindern isoliert und sie "sehr vermisst". Er hofft, "dass das bald ein Ende hat" und bedankt sich für Genesungswünsche. 

In einem Interview aus der Quarantäne hatte Nehammer bereits bekräftigt, an der Impfpflich festhalten zu wollen, aber sie möglicherweise zunächst nur als Kontrolldelikt zu ahnden. 

Mehr dazu:

ribbon Zusammenfassung
  • Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat sich in einem Facebook-Video aus der Heimquarantäne gemeldet. Er habe sich mit Omikron infiziert und einen milden Verlauf, teilt er mit.
  • "Ich kann nur eins sagen: Dreimal impfen schützt und nützt", sagt der Kanzler. Er habe einen "total milden Verlauf". Er sei "voll arbeitsfähig" und die Amtsgeschäfte in Quarantäne ausführen. 
  • Er freue sich aber schon, sich freitesten lassen zu können. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen, ist das nach fünf Tagen möglich - also ab Mittwoch.
  • Nehammer habe sich auch von seiner Frau und seinen Kindern isoliert und sie "sehr vermisst". Er hofft, "dass das bald ein Ende hat" und bedankt sich für Genesungswünsche. 
  • In einem Interview aus der Quarantäne hatte Nehammer bereits bekräftigt, an der Impfpflich festhalten zu wollen, aber sie möglicherweise zunächst nur als Kontrolldelikt zu ahnden. 

Mehr aus Politik