APA/dpa/Kay Nietfeld

Berlin-Wahl muss komplett wiederholt werden

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Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden.

Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch verkündet. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig. Die Richterinnen und Richter blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte.

Wiederholung am 12. Februar

Die Wahlwiederholung wird am 12. Februar 2023 stattfinden, teilte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Mittwoch mit. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten. Nach Angaben von Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) laufen bereits die Vorbereitungen für die Wiederholung der Wahl. Man habe "frühzeitig" damit begonnen, sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Mittwoch nach dem Urteil. "Bereits seit dem Sommer setzen wir die Empfehlungen der Expertenkommission Wahlen um." Die Entscheidung des Gerichts nehme sie mit Respekt zur Kenntnis.

Am 26. September 2021 waren - mitten in der Corona-Pandemie - in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher fand außerdem der Berlin-Marathon statt.

Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor. Zum Teil stimmten Wählerinnen und Wähler noch nach 18.00 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb.

Wegen der zahlreichen Pannen musste Berlins oberstes Gericht die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksversammlungen überprüfen. Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor, über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.

Bundestags-Wahl muss ebenso wiederholt werden

Auch eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag ist nötig - zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner: Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen von SPD, Grüne und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Pannen wie im September 2021 soll es nicht noch einmal geben. So sollen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mindestens 38.000 Wahlhelfer zum Einsatz kommen statt 34.000 im Vorjahr. Sie sollen besser geschult werden und eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.

ribbon Zusammenfassung
  • Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden.
  • Die Wahl wird voraussichtlich am 12. Februar stattfinden.

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