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Ausfallsbonus wird schneller ausgezahlt

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Der Corona-Ausfallsbonus kann künftig bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragen werden. "Das bedeutet, dass die ersten Auszahlungen schon vor Weihnachten getätigt werden können", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Gemeinsam mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) gab er heute vor Journalisten ein Update zu den Coronahilfen. Seit Beginn der Krise seien allein über die Wirtschaftskammer durch den Härtefallfonds 2,2 Mrd. Euro ausgezahlt worden.

Härtefallfonds mit 1. Dezember wieder aktiviert

Mit 1. Dezember wird der im September ausgelaufene Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern zu helfen, erklärte Blümel. Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30 Prozent (November und Dezember) bzw. 40 Prozent (ab Jänner) erlitten haben.

Ausfallsbonus  10 bis 40 Prozent

Zum Antrag des Ausfallbonus mit 10. Dezember hielt der Finanzminister fest, dass alle Neugründungen bis zum 01.11.2021 antragsberechtigt sind. Weitere Voraussetzungen: Mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im November und Dezember bzw. 40 Prozent bis Jänner bis März (Vergleich zu November, Dezember sowie März 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar). Die Ersatzrate liegt bei 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche. Der maximale Rahmen beträgt 2,3 Mio. Euro (statt 1,8 Mio. bisher).

Verlustersatz ersetzt 70 bis 90 Prozent

Beim Verlustersatz gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019 bzw. mind. 40 Prozent Umsatzeinbruch von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Corona-Ausfallsbonus kann künftig bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragen werden. "Das bedeutet, dass die ersten Auszahlungen schon vor Weihnachten getätigt werden können", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).
  • Mit 1. Dezember wird der im September ausgelaufene Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern zu helfen, erklärte Blümel.
  • Für November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Berechtigt sind Unternehmer, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30 Prozent (November u. Dezember) bzw. 40 Prozent (ab Jänner) hatten.
  • Zum Antrag des Ausfallbonus mit 10. Dezember hielt der Finanzminister fest, dass alle Neugründungen bis zum 01.11.2021 antragsberechtigt sind.
  • Die Ersatzrate des Ausfallsbonus liegt bei 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche. Der maximale Rahmen beträgt 2,3 Mio. Euro (statt 1,8 Mio. bisher).
  • Beim Verlustersatz gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes.

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