"Auftaktsitzung" zur Sozialhilfe-Reform mit Bund und Ländern
Die Neuerungen unter dem Titel "Sozialhilfe NEU" wurden bereits im Regierungsprogramm grob skizziert, viel weiter sind die Pläne bisher aber noch nicht gediehen. Bei der Sitzung am Donnerstag soll es unter anderem auch um verfassungsrechtliche Fragen gehen. Schon bei dieser Frage offenbarten sich im Vorfeld des Treffens allerdings Unstimmigkeiten innerhalb der Dreierkoalition.
In einer von Schumann in Auftrag gegebene rechtlichen Stellungnahme des Verfassungsdiensts des Bundeskanzleramtes wird laut "Presse" angezweifelt, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, Schutzberechtigten pauschal niedrigere Leistungen zu gewähren. Aus Gleichbehandlungsgründen müsste die "Integrationsphase" daher nicht nur für Zuwanderer, sondern für alle Anwärter gelten soll (auch für österreichische Staatsbürger) gelten, hatte auch das Sozialministerium bereits argumentiert und damit für Irritationen bei den Koalitionspartnern ÖVP und NEOS gesorgt.
Die für Integration zuständige Ministerin Claudia Plakolm (ÖVP) verweist dagegen auf die ab Mitte 2026 geltende sogenannte Statusverordnung der EU. Demnach sei es rechtlich sehr wohl möglich, Sozialleistungen an Integrationsmaßnahmen zu knüpfen. Gehen dürfte es auch um die Frage einer angepeilten "Staffelung" der Sozialhilfe-Beiträge nach Kinderanzahl (weniger Pro-Kopf-Leistung ab einer bestimmten Kinderanzahl). Eine entsprechende Regelung war im Dezember 2019 vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden, da diese als Schlechterstellung von Mehrkindfamilien und damit als verfassungswidrig bewertet worden war.
Eine Erklärung vor der Presse ist laut derzeitigem Stand rund um die Sitzung nicht geplant. Die Dauer des Auftakttreffens wurde dem Vernehmen nach mit rund einer Stunde angesetzt, große Ergebnisse sind nach dieser Runde keine zu erwarten.
Deutscherwerb bei Zuwanderern im Fokus
Neben der Vereinheitlichung der derzeit je nach Bundesland unterschiedlichen Regelungen sind auch strengere Regeln vorgesehen, die vor allem auf Zuwanderer abzielen. Geplant ist etwa eine Wartefrist mit beschränkten Leistungen ("Integrationsphase"). Statt der vollen Höhe der Sozialhilfe soll es während dieser Phase nur eine "Integrationsbeihilfe" geben. Verknüpft werden sollen Leistungen für Zuwanderer an den Deutscherwerb, die Arbeitsvermittlung und die Wertevermittlung. Auch Sanktionsmöglichkeiten schweben der Regierung vor - die Ausgestaltung ist noch offen.
Während die ÖVP ihren Fokus stark auf restriktivere Regelungen legt, betont die SPÖ stets die Notwendigkeit, Kinder aus der Sozialhilfelogik herauszunehmen - ohne das bisher näher auszuführen. Gesprochen wird von einer "Zukunftssicherung für Kinder". Neben Geldleistungen soll vor allem der Schwerpunkt auf Sachleistungen gelegt werden.
Zusammenfassung
- Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) empfängt am Donnerstagnachmittag ab 15 Uhr Vertreter der Bundesländer zur Auftaktsitzung der geplanten Sozialhilfe-Reform, die Anfang 2027 in Kraft treten soll.
- Die Reform zielt auf eine bundesweite Vereinheitlichung ab und sieht strengere Regeln vor, insbesondere für Zuwanderer, etwa durch eine Integrationsphase mit beschränkten Leistungen und Kopplung an Deutscherwerb sowie Arbeitsvermittlung.