1,60 Euro pro Stunde
Burgenland: Asylwerber müssen gemeinnützige Arbeit leisten
"Wer dauerhaft Leistungen von der öffentlichen Hand erhält, der muss auch die Verantwortung tragen und der Gesellschaft etwas zurückgeben", betonte Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.
Auf Betreuungspflichten, gesundheitliche Einschränkungen und persönliche Belastungen werde natürlich Rücksicht genommen: "Man muss immer im Einzelfall prüfen, was zumutbar ist."
Bei Verweigerung werden Leistungen gestrichen
Verweigert jemand zweimal, obwohl die Tätigkeit aus Sicht des Landes zumutbar wäre, dann soll der Betroffene mehr oder weniger aus der Grundversorgung fallen und nur noch die notwendigste Versorgung bekommen.
Statt einer Wohnung wird dann etwa nur noch ein Schlafplatz zur Verfügung gestellt, erläuterte die Landesrätin.
Betreuung, Verpflegungsgeld und Krankenversicherung fallen weg, eine Verpflegung und eine medizinische Basisversorgung erfolgen aber weiter. Das sei der Rechtslage geschuldet, sagte SPÖ-Klubobmann Roland Fürst.
1,60 Euro pro Stunde
Eingesetzt werden sollen die Asylwerbenden in der Landschaftspflege und im Winterdienst, bei der Betreuung von Sportanlagen, Parks oder Spielplätzen, für Reinigungs- und Botendienste, bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, in Alten- und Pflegeheimen, Bibliotheken oder kommunalen Einrichtungen.
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Sie erhalten dafür einen Anerkennungsbeitrag in Höhe von 1,60 Euro pro Stunde.
Video: Integrationspaket: Verschärfungen für Asylwerber
Für Personen ohne Betreuungspflichten sind gemeinnützige Tätigkeiten im Ausmaß von bis zu 30 Stunden pro Woche vorgesehen, für jene mit Betreuungspflichten sind es maximal 20 Wochenstunden.
Derzeit dürften im Burgenland rund 130 Personen im erwerbsfähigen Alter in die Regelung fallen.
Bei Gemeinden sei ein realistisches Einsatzpotenzial von rund 24 Vollzeitäquivalenten erhoben worden.
Tätigkeit soll Asylwerbenden "Halt und Sinn" geben
Das neue Modell soll Vorteile auf beiden Seiten bringen. Gemeinden und Land werden bei alltäglichen Aufgaben entlastet und für die Asylwerbenden sei es eine Möglichkeit, in einer geregelten Tagesstruktur "Halt und Sinn in einer Phase der Unsicherheit zu finden", argumentierte Winkler.
Gleichzeitig sollen sie mit den Bewohnern ins Gespräch kommen, was wiederum beim Deutschlernen helfe, Barrieren abbaue und letztlich zur Integration beitrage, so die Landesrätin.
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Auch an der Obergrenze von 330 Personen pro Jahr in der Grundversorgung hält das Burgenland weiter fest, betonte Fürst. Damit reagiere das Land auf die Belastung der vergangenen Jahre.
Immerhin würden rund 90 Prozent der Flüchtlinge, die nach Österreich kommen, übers Burgenland einreisen.
Ministerium verweist auf Pflicht in Bundesbetreuung
Das Innenministerium verwies am Mittwoch darauf, dass die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerberinnen und Asylwerber in der Bundesbetreuung bereits seit Juli 2024 bestehe.
Mehr als 350.000 Stunden gemeinnütziger Arbeit seien seitdem geleistet worden, das helfe den Bundeseinrichtungen und auch den Gemeinden beim Sparen, hieß es in einer Stellungnahme.
In Kärnten werde ein ähnliches Modell erarbeitet.
Video: Arbeitspflicht für Asylwerber: Erste Bilanz
Zusammenfassung
- Ab 1. Juli müssen rund 130 Asylwerber:innen im Burgenland verpflichtend gemeinnützige Arbeit leisten, etwa in der Landschaftspflege, im Winterdienst oder in kommunalen Einrichtungen.
- Wer zweimal ohne triftigen Grund ablehnt, verliert fast alle Grundversorgungsleistungen und erhält nur noch eine Basisversorgung mit Schlafplatz, Verpflegung und medizinischer Grundversorgung.
- Der Anerkennungsbeitrag beträgt 1,60 Euro pro Stunde, vorgesehen sind bis zu 30 Wochenstunden für Personen ohne Betreuungspflichten und maximal 20 Stunden für Personen mit Betreuungspflichten.