APA/dpa/Julian Stratenschulte

Asyl

EGMR stoppt weitere Abschiebung eines Syrers

Heute, 08:59 · Lesedauer 3 min

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) plante am Dienstag eine weitere Abschiebung eines Syrers. Doch diese wurde nun vom EGMR gestoppt. Die erste Abschiebung im Juli hatte für Aufsehen gesorgt, da von dem Mann seither jede Spur fehlt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hat eine weitere Abschiebung eines Syrers gestoppt, wie das Innenministerium bestätigt. Die Maßnahme sei bis 8. September befristet. Der EGMR werde nun prüfen; eine baldige Abschiebung werde jedoch weiterhin vorbereitet. Es handle sich beim Betroffenen um einen mehrfach vorbestraften und verurteilten Straftäter, so das Ministerium.

Erst Anfang Juli schob Österreich einen 32-jährigen Straftäter nach Syrien ab. Der Fall sorgte innenpolitisch für Aufsehen, da sich die Spur des Manns in Istanbul verlor. Von dort aus hätte er nach Syrien weiterfliegen sollen. 

Erster abgeschobener Syrer weiterhin verschollen 

Nach wie vor hat dessen Familie und die Rechtsvertretung, die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, nichts von ihm gehört. Inoffiziellen Informationen zufolge sei der Mann in Syrien von Sicherheitskräften abgeholt worden.

"Nachdem Innenminister Karner eine erste Abschiebung nach Syrien auf Biegen und Brechen im Juli diesen Jahres durchführte, bleibt der Abgeschobene weiterhin verschollen. Der Innenminister muss seine Geringschätzung des Rechtsstaats endlich beenden und für Aufklärung sorgen", fordert die Rechtsvertretung in einer Aussendung. 

Das Innenministerium beteuerte damals, dass der Mann außerhalb des Landes gebracht und den zuständigen Behörden übergeben worden sei. Die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung ortete einen Verstoß gegen die Menschenrechte. 

Denn nach dem Refoulement-Verbot, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt ist, sind Rückführungen in Länder mit unmenschlicher bzw. erniedrigender Behandlung verboten - auch, wenn jemand Straftäter:in ist. 

Die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung ging davon aus, dass der Mann in Syrien in Gewahrsam genommen wurde, was auch gegen das Doppelbestrafungsverbot verstoße. 

EGMR fordert Klarheit über verschwundenen Syrer 

Laut Asylkoordination häuften sich zuletzt Berichte über ermordete Rückkehrer aus Europa und Foltervorwürfe gegen Sicherheitskräfte. Der EGMR fordert nun ebenso Klarheit in dem Fall des verschwundenen Syrers und will eine Beantwortung von Fragen bis Ende August. Anfang August forderte auch ein UN-Ausschuss Aufklärung. Das tat der Innenminister als "weltfremd" ab. 

Bei einer Pressekonferenz betonte Innenminister Karner am Dienstag erneut, dass die Abschiebung des nunmehr verschollenen Syrers "rechtskonform" gewesen sei. Er wolle dafür kämpfen, dass weiterhin abgeschoben werden kann.

Er sei von der Entscheidung des EGMR "nicht überrascht" gewesen. Das habe "eine aufschiebende Wirkung" und er wolle weiter konsequent an der Durchführung von Abschiebungen arbeiten. 

Von "Business as usual" könne man aber nicht sprechen, hält der Sprecher der Asylkoordination, Lukas Gahleitner-Gertz, gegenüber PULS 24 dagegen. Bisher habe der EGMR nur zwei Abschiebungen von Österreich nach Syrien gestoppt. 

Zusammenfassung
  • Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) plante am Dienstag eine weitere Abschiebung eines Syrers.
  • Doch diese wurde nun vom EMGR gestoppt.
  • Die erste Abschiebung im Juli hatte für Aufsehen gesorgt, da von dem Mann seither jede Spur fehlt.