Anschlag in Wien: Zivilprozess gegen die Republik im Mai

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Der Terroranschlag in Wien im November des vergangenen Jahres zieht nun einen Zivilprozess gegen die Republik nach sich.

Auch eine Klagebeantwortung seitens der Republik liegt bereits vor. Darin wird bestritten, dass schuldhaftes oder rechtswidriges Verhalten seitens der staatlichen Behörden vorgelegen sei. Nach dem damaligen Informationsstand habe man die richtigen Handlungen gesetzt.

Der Klägerin war bereits eine einmalige Pauschalentschädigung von 2.000 Euro als Schmerzensgeld genehmigt worden. Nun fordert die Frau allerdings ein Schmerzensgeld von 80.000 Euro, weil sie seit dem Attentat eine behandlungsbedürftige Depression sowie einen erheblichen Trauerschaden erlitten habe.

Dazu kommen soll noch ein sogenanntes Feststellungsbegehren, da eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass "unfallkausale Spät- und Dauerfolgen zurückbleiben", heißt es in der zu Beginn des Jahres eingereichten Klageschrift. Dafür soll es weitere 20.000 Euro Schmerzensgeld geben. Und auch die Bestattungskosten sollen von der Republik Österreich übernommen werden. Insgesamt betragen die Forderungen daher knapp 125.000 Euro.

SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner meinte in einer Aussendung, die Republik dürfe "sich nicht aus der Verantwortung stehlen".

Anschlag in Wien: Die Netzwerke des Wiener Attentäters

Die Ermittlungsakten, die PULS 24 vorliegen, zeugen von einer jahrelangen Radikalisierung und Vernetzung – national und international. Eine Hauptrolle dabei spielt St. Pölten.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Mutter einer beim Anschlag getöteten jungen Frau hatte das offizielle Österreich geklagt, da ihrer Meinung nach das Attentat hätte verhindert werden können.
  • Der Klägerin war bereits eine einmalige Pauschalentschädigung von 2.000 Euro als Schmerzensgeld genehmigt worden.
  • Nun fordert die Frau allerdings ein Schmerzensgeld von 80.000 Euro, weil sie seit dem Attentat eine behandlungsbedürftige Depression sowie einen erheblichen Trauerschaden erlitten habe.
  • Dafür soll es weitere 20.000 Euro Schmerzensgeld geben. Und auch die Bestattungskosten sollen von der Republik Österreich übernommen werden. Insgesamt betragen die Forderungen daher knapp 125.000 Euro.