Dubowy: Griner-Urteil "unendlich unverhältnismäßig" und "Willkür-Justiz"

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Osteuropa-Experte Alexander Dubowy erklärt, dass für die Menge der bei Brittney Griner beschlagnahmten Drogen im russischen Recht lediglich eine geringe Geldstrafe vorgesehen wäre.

Das russische Urteil von neun Jahren Haft wegen Drogenbesitzes gegen die US-Profi-Basketballerin Brittney Griner sei "eine besonders hohe Haftstrafe", sagt Osteuropa-Experte Alexander Dubowy im PULS 24 Interview. Das russische Rechtssystem würde bei Drogendelikten grundsätzlich zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterscheiden. Entscheidend sei die Drogenmenge und die Absicht, die Drogen zu verkaufen.

Bei Haschisch-Öl sehe das russische Recht unter einer Menge von zwei Gramm eine Geldstrafe von umgerechnet 80 bis 90 Euro und eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen vor. Griner habe lediglich 0,5 Gramm bei sich gehabt. Das Urteil sei also "unendlich unverhältnismäßig" und ein klarer "Ausdruck der russischen Willkür-Justiz", sagt Dubowy.

Die hohe Haftstrafe sei eindeutig politisch motiviert und mit der Intention eines Gefangenenaustausches gefällt worden. Eine Berufung von Seiten Griners würde da kaum etwas bewirken, so der Experte. Die russische Regierung hat bereits Signale ausgesandt, an einem Austausch interessiert zu sein. Moskau will den russischen Waffenhändler Viktor Bout so freibekommen, der aktuell in US-Haft sitzt.

Mehr dazu:

ribbon Zusammenfassung
  • Das Urteil von neun Jahren Haft wegen Drogenbesitzes gegen die US-Basketballerin Brittney Griner sei "eine besonders hohe Haftstrafe", sagt Osteuropa-Experte Alexander Dubowy.
  • Für die Drogenmenge, die Griner bei sich hatte, sehe das russische Recht eine Strafe von umgerechnet 80 bis 90 Euro und eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen vor.
  • Das Urteil sei also "unendlich unverhältnismäßig" und ein "Ausdruck der russischen Willkür-Justiz", sagt Dubowy.

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