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"A riesen Schas": AK-Jurist kritisiert Regelung für Eltern corona-kranker Kinder

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Die Sonderbetreuungszeit für Eltern corona-kranker Kinder ist ausgelaufen, sie können aber Dienstfreistellungen beantragen. Diese seien aber äußerst schwammig formuliert, kritisiert AK-Jurist Philipp Brokes. Dass sie eine Woche gültig sei, wie von der Regierung angegeben, sei falsch. Im Streitfall sei die Gültigkeit eine Frage für Gerichte.

Das Aus für die Quarantäne zieht einen Rattenschwanz an Fragen zur Umsetzung nach sich. Auch Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) selbst musste bereits zurückrudern, weil er beim Text seiner eigenen Verordnung nicht sattelfest war. Er hatte gesagt, corona-kranke Kinder dürften in den Kindergarten, was nicht stimmt

Für Sorge bei Eltern und Ärger bei Experten sorgt auch die nicht vorhandene Sonderbetreuungszeit für Eltern. Diese lief mit Ende des Schuljahres aus. Corona-positive Kinder dürfen weder in Kindergarten noch Schule. Das Arbeitsministerium versicherte "Ö1": Eltern dürfen für maximal eine Woche daheimbleiben, um corona-kranken Nachwuchs zu versorgen. In dieser Zeit werden sie weiterbezahlt, wenn keine andere Möglichkeit für die Betreuung der Kinder aufgetrieben werden kann.

Das stimme so nicht, kritisiert Arbeiterkammer-Jurist Philipp Brokes. Grundlage für die aktuellen Regeln sind das Angestelltengesetz bzw. das Allgemeine Gesetzbuch. Das Problem dabei: Diese allgemeinen Gesetze sind nicht für den Pandemiefall gedacht.

Im Gesetz steht nichts von einer Woche

Problematisch sei vor allem, dass die Passagen sehr allgemein formuliert seien. Die Entgeltfortzahlung gilt nur "verhältnismäßig kurze Zeit", die tatsächliche Dauer richtet sich nach Alter und Reifegrad des Kindes. "Kurzum: man weiß es nicht genau", kritisiert Brokes. Das könnten in jedem Einzelfall nur Gerichte klären. Dass die Regierung in der Stellungnahme von einer Woche schreibe, würde daran laut dem Juristen nichts ändern. 

All diese Unklarheiten würden mit der Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit ausgeräumt werden. Brokes wirft der Regierung vor, das vermeiden zu wollen, weil die Sonderbetreuungszeit mit einem Kostenersatz für Betriebe verbunden war. "Lieber lässt man Eltern von infizierten Kindern mit schwammigen Pragrafen zurück", so der Arbeiterkammer-Experte. "Für alle Beteiligten a riesen Schas", so der Jurist abschließend.

Auch das von Gesundheitsminister Rauch angekündigte Comeback für die telefonische Krankschreibung wurde von vielen falsch aufgefasst. Gemeint sei, sagte das Ministerium auf Nachfrage von PULS 24, dass nur Corona-Kranke mit Symptomen beim Hausarzt anrufen dürfen, um sich krankschreiben zu lassen. Alle anderen Kranken müssen nach wie vor persönlich zum Arzt. Von einem Comeback der Telefon-Krankschreibung kann man hierbei nicht sprechen, diese Regel bestand durchgehend seit den Anfangstagen der Pandemie. 

Mehr dazu: 

ribbon Zusammenfassung
  • Das Aus für die Quarantäne zieht einen Rattenschwanz an Fragen zur Umsetzung nach sich.
  • Das Arbeitsministerium versicherte "Ö1": Eltern dürfen für maximal eine Woche daheimbleiben, um corona-kranken Nachwuchs zu versorgen.
  • Das stimme so nicht, kritisiert Arbeiterkammer-Jurist Philipp Brokes.

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