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18 Monate bedingt für antisemitische Instagram-Postings

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Für antisemitische Postings, die - wie die vorsitzende Richterin anmerkte - "weit über das hinausgehen, was wir hier normalerweise nach dem Verbotsgesetz verhandeln", ist eine 27-jährige Frau am Donnerstag am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Die aus Oberösterreich stammende Angeklagte wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Frau bekam die über sie verhängte Strafe aufgrund ihrer bisherigen Unbescholtenheit sowie ihrer geständigen Verantwortung unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. "Grundsätzlich sind diese Postings inakzeptabel", hielt die Vorsitzende in der Urteilsbegründung klar und deutlich fest. Der Rechtsvertreter der Angeklagten hatte schon zu Beginn der Verhandlung offen gelegt, dass er nicht ganz freiwillig hier sei. Er vertrete üblicherweise "keine rechten Kreise, aber diesen Fall muss ich machen, weil ich als Verfahrenshelfer zugeteilt worden bin".

Die Angeklagte hatte die inkriminierten Postings im vergangenen Juli auf dem Instagram-Account der "Zeit im Bild" hinterlassen. Einen Beitrag, in dem über den Einmarsch israelischer Truppen im Westjordanland berichtet wurde, kommentierte sie zunächst mit "Tod den Juden". Drei Minuten später legte sie mit einer Anspielung auf Adolf Hitler noch nach, womit sie laut rechtskräftigem Urteil die Judenvernichtung im Dritten Reich gut hieß und Hitler glorifizierte.

Die 27-Jährige wurde bei der beim Innenministerium eingerichteten "Meldestelle NS-Wiederbetätigung" angezeigt. Ihre Ausforschung gestaltete sich insofern nicht schwierig, als sie unter ihrem Klarnamen gepostet hatte. Aufgrund des Einbringens der Anzeige in Wien wurde in der Bundeshauptstadt verhandelt.

"Geschrieben hab ich's, schuldig bin ich", sagte die 27-Jährige zu Beginn ihrer Beschuldigteneinvernahme. Sie habe auf vorhergehende Kommentare reagiert, "die für die die Juden waren". Sie habe "unüberlegt" gehandelt: "Ich habe mich hinreißen lassen." Ihr zweites Posting sei "schlimm", räumte die Angeklagte ein. Sie habe "nicht mitgedacht" und "mit dreifachem Hass gegenkommentieren" wollen.

Worte des Bedauerns kamen der Frau nicht über die Lippen. Sie beschwerte sich allerdings darüber, dass sie anonym zur Anzeige gebracht worden sei. Sie habe aber eine Vermutung, "wer das gewesen ist". Mit dem Urteil war sie nach Rücksprache mit ihrem Rechtsvertreter eben so einverstanden wie die Staatsanwältin.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 27-jährige Frau wurde in Wien wegen antisemitischer Äußerungen auf Instagram zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
  • Ihre Kommentare 'Tod den Juden' und eine Anspielung auf Adolf Hitler führten zu einer Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
  • Trotz geständiger Aussage und bisheriger Unbescholtenheit zeigte die Angeklagte kein Bedauern; das Urteil wurde von beiden Seiten akzeptiert.