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15-jähriger Angeklagter kennt angeblich weder Hitler noch IS

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Ein 15-Jähriger Iraner ist am Freitag in Steyr wegen des Verdachts ein Hitlerbild, ein Kinderporno-Video sowie ein Hinrichtungsvideo der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) in sozialen Medien weitergeleitet zu haben, vor einem Geschworenengericht gestanden. Er habe nicht gewusst, was er getan habe, rechtfertigte und entschuldigte er sich. Ein Urteil wird für den Nachmittag erwartet.

Der Staatsanwalt ging von einem "schlanken Beweisverfahren" aus, denn "das Internet vergisst nicht". Und was gefunden wurde, sei "keinesfalls in den Bereich des Lustigen zu schieben", wie es der Angeklagte bisher darzustellen versucht habe. "Ich habe kein einziges Bild gefunden, bei dem ich auch nur ansatzweise grinsen konnte", meinte er: Sex mit Kindern unter 14 Jahren, die Enthauptung eines gefesselten Mannes oder Adolf Hitler und Wehrmachtssoldaten mit dem Untertitel "Nicht ohne mein Team". Auch wenn der Staatsanwalt die Ansicht vertrat, das Gericht müsse im Fall des Jugendlichen "nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen", stellte er doch klar, dass dem jungen Mann "unmissverständlich" klar gemacht werden müsse, "dass er nicht auf dem richtigen Weg" sei.

Der Verteidiger hingegen sprach davon, dass sein Mandant lediglich "die Grenzen des guten Geschmacks überschritten hat", als er das Hinrichtungsvideo und das Hitlerbild vergangenes Jahr an Freunde von seinem Handy aus weitergeschickt habe. Daher beantragte er in den Anklagepunkten Verbrechen der terroristischen Vereinigung, Verbrechen der kriminellen Organisation sowie Verbrechen nach dem Verbotsgesetz einen Freispruch. In dem Punkt Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger ersuchte er um eine milde Strafe.

Der 15-Jährige gab sich vor Gericht ahnungslos. Er kenne weder Hitler noch den IS "näher" - obwohl seine Familie 2015 vor der Terrormiliz aus dem Iran geflüchtet war. Deshalb konnte die Richterin dessen seine Unwissenheit nicht wirklich glauben. Das Hitlerbild wolle er nur deshalb verschickt haben, weil der Untertitel zugleich ein Songtitel seiner Lieblings-Band gewesen sei. Das Köpfen des Mannes habe er "einfach krass" gefunden. Heute wisse er auch, dass Kinderpornos verboten seien, meinte er wortkarg. Als Grund für sein Tun gab er an, 2020 bis 2021 mit den falschen (Internet)Freunden zusammen gewesen zu sein. Mittlerweile habe er neue, nehme die Schule ernst und wolle Medizin studieren, versicherte er.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Staatsanwalt ging von einem "schlanken Beweisverfahren" aus, denn "das Internet vergisst nicht".
  • Daher beantragte er in den Anklagepunkten Verbrechen der terroristischen Vereinigung, Verbrechen der kriminellen Organisation sowie Verbrechen nach dem Verbotsgesetz einen Freispruch.
  • Der 15-Jährige gab sich vor Gericht ahnungslos.
  • Er kenne weder Hitler noch den IS "näher" - obwohl seine Familie 2015 vor der Terrormiliz aus dem Iran geflüchtet war.

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