1,45 Prozent Gehaltsplus für den öffentlichen Dienst

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Beamte im Bundesdienst erhalten im kommenden Jahr ein Gehaltsplus von 1,45 Prozent. Regierung und Beamtengewerkschaft hatten sich auf diese Erhöhung im November geeinigt, am Freitag wurde sie im Nationalrat mit Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ beschlossen. Eingebettet war dies in eine Dienstrechtsnovelle, die unter anderem einen von vier Wochen auf 31 Tage verlängerten Papamonat bringt.

Gerade öffentlich Bedienstete leisteten derzeit herausragendes, verteidigte Beamtenminister Werner Kogler (Grüne) die durch die Covid-Krise belasteten Beamten gegen Kritik vor allem der NEOS an deren Privilegiertheit. Die Erhöhung bilde die Inflation der vergangenen zwölf Monate ab. Die Forderung, diese gerade jetzt auszusetzen, stoße bei ihm auf keinerlei Verständnis, so der Vizekanzler.

Werdende Mütter im öffentlichen Dienst werden durch die Novelle bessergestellt, weil während des Mutterschutzes nun regelmäßig geleisteten Überstunden und anderen Nebengebühren finanziell berücksichtigt werden. Wer ein behindertes Kind hat, erhält das Recht auf eine zweite Woche Pflegefreistellung, selbst wenn dieses das zwölfte Lebensjahr bereits überschritten hat.

Um EU-Vorgaben genüge zu tun, werden mit der Novelle die Bestimmungen in Bezug auf die Anrechnung von Vordienstzeiten adaptiert. Dabei wird künftig zwischen "gleichwertigen" und "nützlichen" Berufstätigkeiten vor Eintritt in den öffentlichen Dienst unterschieden.

Richter erhalten die Möglichkeit, ihre Auslastung ab dem 55. Lebensjahr herabsetzen zu lassen. Durch einen im Zuge der Ausschussberatungen eingebrachten Abänderungsantrag wurde zudem sichergestellt, dass öffentlich Bedienstete, die der COVID-19-Risikogruppe angehören, im Bedarfsfall noch bis Ende März 2021 freigestellt werden können.

ribbon Zusammenfassung
  • Beamte im Bundesdienst erhalten im kommenden Jahr ein Gehaltsplus von 1,45 Prozent.
  • Regierung und Beamtengewerkschaft hatten sich auf diese Erhöhung im November geeinigt, am Freitag wurde sie im Nationalrat mit Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ beschlossen.
  • Dabei wird künftig zwischen "gleichwertigen" und "nützlichen" Berufstätigkeiten vor Eintritt in den öffentlichen Dienst unterschieden.

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