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ORF-Chefposten wird früher ausgeschrieben

Heute, 15:05 · Lesedauer 2 min

Der ORF-Generaldirektorenposten wird künftig neun Monate vor Dienstantritt ausgeschrieben - nicht länger sechs Monate davor. Darauf als auch weitere Änderungen zur Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) hat sich die Bundesregierung verständigt. Am Mittwoch wurde ein Umlaufbeschluss des Ministerrats veröffentlicht. So wird es auch neue Regeln zur vorzeitigen Abberufung von Direktoren geben und werden Bestimmungen zu Auswahlverfahren und -kriterien ergänzt.

Heuer wird für die Wahl des ORF-Generaldirektors noch eine Ausnahme gemacht: Der Posten wird acht Monate vor Beginn der Funktionsperiode (ab 1. Jänner 2027) ausgeschrieben und damit Anfang Mai. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Heißt es bis dato, dass bei der Auswahl von Bewerbern in erster Linie die fachliche Eignung zu berücksichtigen ist, wird diese "fachliche Eignung" künftig etwas konkretisiert. Auch wird verankert, welche Informationen die Ausschreibung zwingend enthalten muss. Für die Ausschreibung zuständig ist der Vorsitzende des ORF-Stiftungsrats, Heinz Lederer.

Der ORF-Stiftungsrat, der mit einfacher Mehrheit die Person an der ORF-Spitze bestellt, hat künftig in seiner Geschäftsordnung näher festzulegen, "mit welchen organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen auch zur Information der Öffentlichkeit ein transparentes, offenes, wirksames und nichtdiskriminierendes Verfahren zur Bestellung der Generaldirektorin bzw. des Generaldirektors, der Direktorinnen bzw. Direktoren sowie der Landesdirektorinnen bzw. Landesdirektoren sichergestellt wird", so eine geplante Ergänzung im ORF-Gesetzestext.

Vorgaben gibt es künftig, unter welchen Bedingungen der ORF-Stiftungsrat eine vorzeitige Abberufung des ORF-Chefs als auch von Direktoren und Landesdirektoren durchführen kann - etwa weil nachträglich hervorkommt, dass die Person eine Bestellungsvoraussetzung nicht erfüllt hat. Auch eine dauernde Unfähigkeit zur Ausübung der Funktion, eine längere Abwesenheit vom Dienst (halbes Jahr) aufgrund von einer Erkrankung, eines Unfalls oder Ähnlichem oder auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr sowie eine grobe Pflichtverletzung sind solche Gründe für eine vorzeitige Abberufung.

Inserate der öffentlichen Hand

Zudem werden zur Umsetzung des EMFG auch Änderungen am Medientransparenzgesetz vorgenommen. Es werde nun klar definiert, unter welchen Voraussetzungen die öffentliche Hand Inserate schalten darf, sagte NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter dem "Standard". Klargestellt werde etwa, dass Werbung, die gleichzeitig der Information diene und trotzdem auch werblichen Charakter habe, zulässig sei. "Reine Eigenwerbung der Bundesregierung bleibt wie bisher unzulässig", so Brandstötter. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen sie noch vom Nationalrat beschlossen werden.

Zusammenfassung
  • Der ORF-Generaldirektorenposten wird künftig neun Monate vor Dienstantritt ausgeschrieben, dieses Jahr erstmals acht Monate vorher mit einer Bewerbungsfrist von vier Wochen.
  • Neue gesetzliche Regelungen konkretisieren die Anforderungen an die fachliche Eignung, das Auswahlverfahren sowie die Bedingungen für eine vorzeitige Abberufung – etwa bei Freiheitsstrafe über einem Jahr oder grober Pflichtverletzung.
  • Das Medientransparenzgesetz wird überarbeitet: Inserate der öffentlichen Hand werden klarer geregelt, reine Eigenwerbung der Bundesregierung bleibt weiterhin unzulässig.