APA/HERBERT NEUBAUER

Kulturveranstaltungen ab 19. Mai wieder möglich

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Die Bundesregierung hat am Montag die Details der Öffnungsverordnung für die Lockerungen ab 19. Mai präsentiert. Wie Ende April angekündigt, werden Kunst- und Kulturveranstaltungen wieder vor Publikum stattfinden können. Die Kapazitätsbeschränkung liegt bei 50 Prozent, erlaubt sind indoor maximal 1.500 Besucher, outdoor maximal 3.000 Besucher - jeweils mit zugewiesenen Sitzplätzen. Voraussetzung für den Zutritt: Man muss getestet, genesen oder geimpft sein.

"In neun Tagen wird das Leben wieder bunter in Österreich", erklärte Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Grüne). Die "sehr guten und günstigen Entwicklungen" der vergangenen Wochen hätten das ermöglicht. Dennoch werde man "bei aller Freude über das Öffnen natürlich genau im Auge haben, wie sich das alles entwickelt", so Kogler. Bei den Kulturverbänden, großen Häusern und auch kleineren Veranstaltern wie Vereinen bedankte sich der Kulturminister ausdrücklich, für deren Durchhalten, aber auch die verschiedenen Konzepte, die im Vorjahr vom späten Frühjahr bis zu Sommer umgesetzt wurden. Zudem hätten sie sich immer wieder konstruktiv eingebracht.

Somit gilt ab 19. Mai: Wer eine Coronaimpfung, eine negative Testung oder eine überstandene Covid-Erkrankung nachweisen kann, erhält Zutritt zu Veranstaltungen. Die im öffentlichen Leben geltende Abstandsregeln von zwei Metern kommt in den Zuschauerreihen nicht zur Anwendung, hier gelten die gleichen Regelungen wie in der Gastronomie, wobei zwischen gemeinsamen Haushalten, zusammengehörigen Vierer-Gruppen und Einzelpersonen ein freier Sitzplatz sein muss. Insgesamt sei man im europäischen Vergleich "eher bei den Großzügigen vorne dabei", betonte Kogler. Bis zum Sommer stellte er weitere Adaptionen in Aussicht, Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat hier mehrfach den 1. Juli als nächsten Stichtag genannt. Die Sperrstunde für Kulturveranstaltungen liegt, wie für alle anderen Bereiche, bei 22.00 Uhr.

Eine weitere Lockerung gibt es für den Bereich der Volkskultur, konkret Chöre und Blasmusikgruppen: Diese werden ab 19. Mai auch wieder in Innenräumen proben können, wobei die 20-Quadratmeter-Regel pro Teilnehmer zur Anwendung kommt. Zusätzlich müssen die Teilnehmer geimpft, getestet oder genesen sein, müssen allerdings bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Maske tragen. Werde nicht geprobt, gelten die üblichen Masken- und Abstandspflichten, so Kogler. 20 Quadratmeter pro Besucher müssen auch die Museen weiterhin sicherstellen, ebenfalls bleibt die FFP2-Maskenpflicht, allerdings muss für einen Museumsbesuch kein Nachweis über Impfung, Test oder überstandene Erkrankung erbracht werden.

Erfreut über die Lockerungen zeigten sich Blasmusik- und Chorverband: "Jetzt gilt es in verantwortungsvollem Umgang in den Musikvereinen und Chören mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen zu arbeiten, damit die kommenden Prozessionen, Standkonzerte und auch die Jugendarbeit umgesetzt werden können", betont Erich Riegler, Präsident des Österreichischen Blasmusikverbands. Und Karl-Gerhard Straßl, Präsident des Chorverbandes, ergänzte: "Mit der Öffnung der Proben für nicht-berufliche Musikgruppen wird die Kultur in Österreich nun wirklich geöffnet!"

Für Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) ermöglichen die am Montag vorgestellten Rahmenbedingungen für die Öffnungen ab 19. Mai einen "praxistauglichen Wiedereinstieg ins Kulturleben". Es sei "natürlich nach wie vor ein eingeschränkter Betrieb, um auch die nötige Sicherheit zu gewährleisten". Aber sie sei dennoch überzeugt, "dass wir ab dem ersten Tag der Öffnung etwas erleben werden, das den Namen Neubeginn auch wirklich verdient". Auf der finanziellen Seite garantiere das Weiterlaufen der diversen Unterstützungsmaßnahmen bis Ende Juni, dass die Kulturbetriebe mit den reduzierten Kapazitäten auch zurechtkommen könnten. Wichtig sei ihr auch, dass es gelungen sei, "für die so genannte Laien-Kultur, also für die Kulturvereine von Chören über Laien-Theater bis zur Blasmusik, wieder Proben zu ermöglichen".

ribbon Zusammenfassung
  • Die Bundesregierung hat am Montag die Details der Öffnungsverordnung für die Lockerungen ab 19. Mai präsentiert.
  • Wie Ende April angekündigt, werden Kunst- und Kulturveranstaltungen wieder vor Publikum stattfinden können.
  • Die Kapazitätsbeschränkung liegt bei 50 Prozent, erlaubt sind indoor maximal 1.500 Besucher, outdoor maximal 3.000 Besucher - jeweils mit zugewiesenen Sitzplätzen.
  • Zudem hätten sie sich immer wieder konstruktiv eingebracht.

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