APA/HERBERT NEUBAUER

Bundesdenkmalamt reagierte auf Rechnungshof-Empfehlungen

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Nach der harschen Kritik des Rechnungshofs am Bundesdenkmalamt im Jahr 2017 liegen nun die Ergebnisse einer Follow-Up-Überprüfung aus dem Herbst 2019 vor. Die Kernaussage: Trotz mehrmaligen Leitungswechsels in diesem Zeitraum wurde ein Großteil der Empfehlungen umgesetzt. Lediglich vier von zwölf Punkten wurden nur "teilweise umgesetzt". Bemängelt wird unter anderem eine immer noch fehlende Forschungsstrategie.

Und so richten sich die erneuten Empfehlungen des Rechnungshofs vor allem auf jene vier Punkte, die noch nicht vollständig umgesetzt wurden. "Die eingesetzten Ressourcen wären aufzuzeichnen und den erbrachten Leistungen zuzuordnen, um eine Übersicht über die gesamten Kosten der einzelnen Leistungen des Bundesdenkmalamts zu erlangen sowie über aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen zu verfügen", heißt es etwa in puncto der noch immer nicht vollständigen Leistungszuordnung und Zeitaufzeichnung.

Auch lag im Herbst 2019 noch keine Forschungsstrategie vor. "Es gab zwar Beschreibungen für einzelne Abteilungen. Diese enthielten aber keine umfassende Forschungsstrategie", heißt es dazu im Bericht. "Auch konnte das Bundesdenkmalamt keine Evaluierung vorlegen, die einen Forschungsbedarf zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben begründete."

Weiters regte der RH an, zu überprüfen, "ob tatsächlich mehrere Publikationsformate notwendig sind, um die gewünschten Zielgruppen zu erreichen". Eine entsprechende Arbeitsgruppe sei im Herbst 2019 eben erst eingesetzt worden. Im Punkt des 2017 stark kritisierten Einsatzes von Leihpersonal gab es mittlerweile eine Lösung, da die Personalressourcen seither so gesteuert wurden, "dass die Aufgaben grundsätzlich ohne zusätzliches Leihpersonal wahrgenommen werden können", wie es heißt. Den zweiten Teil der Empfehlung hinsichtlich der "Aufgabenkritik "setzte das Bundesdenkmalamt bisher allerdings nur teilweise um. Daher unterstrich man im Follow-Up-Bericht: "Sowohl eine Aufgabenkritik als auch die Anpassung des Leistungsportfolios an die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben wären durchzuführen."

Da im Juni 2018 das viel kritisierte Datenbank-Projekt gestoppt wurde, regt der Rechnungshof nun an, die stattdessen in Angriff genommene "Kulturgut- und Fundstellendatenbank" umzusetzen.

Zur Zeit der Veröffentlichung des RH-Berichts im Jahr 2017 wurde das BDA von Barbara Neubauer geleitet, im Herbst 2018 folgte eine Neuausschreibung, aus der schließlich Erika Pieler als neue BDA-Präsidentin ab 1. Jänner 2019 hervorging. Sie legte ihr Amt jedoch nach wenigen Monaten nieder, worauf Christoph Bazil mit Anfang Juni 2019 nach einer erneuten Ausschreibung die Leitung des Bundesdenkmalamts übernahm.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach der harschen Kritik des Rechnungshofs am Bundesdenkmalamt im Jahr 2017 liegen nun die Ergebnisse einer Follow-Up-Überprüfung aus dem Herbst 2019 vor.
  • Die Kernaussage: Trotz mehrmaligen Leitungswechsels in diesem Zeitraum wurde ein Großteil der Empfehlungen umgesetzt.
  • Bemängelt wird unter anderem eine immer noch fehlende Forschungsstrategie.
  • Eine entsprechende Arbeitsgruppe sei im Herbst 2019 eben erst eingesetzt worden.

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