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"Russia Today" & Co: Internetprovidern fehlt gesetzliche Vorgabe, was gesperrt werden muss

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Da es keine klaren Vorgaben gibt, welche Seiten gesperrt gehören, "müssen also Internetanbieter anhand der Verordnung interpretieren, welche Webseiten tatsächlich gesperrt werden sollen".

Die österreichischen Internetanbieter beklagen noch zahlreiche offene Fragen bezüglich der im Zuge der EU-Sanktionen verhängten Sperren der russischen Staatsmedien RT und Sputnik. Schließlich müsse man nun auch die Webseiten der Medienhäuser sperren. Den Anbietern fehlten dafür jedoch die genaue Bestimmung, welche Seiten betroffen seien und in welcher technischen Form diese blockiert werden müssten, kritisierte am Donnerstag der Verband ISPA in einer Aussendung.

"Gefahr für die Meinungs- und Informationsfreiheit"

Hier hätte wie in Deutschland die nationale Gesetzgebung aktiv werden müssen, so ISPA-Präsident Harald Kapper: "Jetzt müssen also Internetanbieter anhand der Verordnung interpretieren, welche Webseiten tatsächlich gesperrt werden sollen. [...] Das ist nicht nur eine Zumutung für die Unternehmen, es ist auch eine Gefahr für die Meinungs- und Informationsfreiheit."

Technische Frage

Ein zweiter Punkt sei die technische Frage. Offen sei, ob man die Domains oder die IP-Adressen der betreffenden Webseiten blockieren müsse. Bei der Variante mit den IP-Adressen bestehe nämlich die Gefahr, damit auch legale Webseiten zu sperren, welche die gleiche IP-Adresse hätten. "Die Internetanbieter müssen also entweder das Risiko eingehen, dafür bestraft zu werden, dass sie völlig legale Webseiten als Kollateralschaden des Krieges mitblockieren, oder dafür bestraft zu werden, dass zu wenig umfangreich blockiert wurde", so Kapper: "Kafka hätte seine Freude gehabt."

ribbon Zusammenfassung
  • Die österreichischen Internetanbieter beklagen noch zahlreiche offene Fragen bezüglich der im Zuge der EU-Sanktionen verhängten Sperren der russischen Staatsmedien RT und Sputnik.
  • Schließlich müsse man nun auch die Webseiten der Medienhäuser sperren.
  • Den Anbietern fehlten dafür jedoch die genaue Bestimmung, welche Seiten betroffen seien und in welcher technischen Form diese blockiert werden müssten, kritisierte am Donnerstag der Verband ISPA in einer Aussendung.
  • Hier hätte wie in Deutschland die nationale Gesetzgebung aktiv werden müssen, so ISPA-Präsident Harald Kapper:
  • "Jetzt müssen also Internetanbieter anhand der Verordnung interpretieren, welche Webseiten tatsächlich gesperrt werden sollen. [...] Das ist nicht nur eine Zumutung für die Unternehmen, es ist auch eine Gefahr für die Meinungs- und Informationsfreiheit."

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