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Rechtsanwalt erklärt: Wie Influencer Steuern hinterziehen
Deutsche Influencer sollen 300 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Zu dem Ergebnis kamen am Mittwoch Steuerfahnder:innen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Mehrere hundert Strafverfahren laufen demnach aktuell in Deutschland gegen Influencer:innen.
Wie die Situation in Österreich aussieht und was es mit der Steuerhinterziehung auf sich hat, erklärte Rechtsanwalt Johannes Öhlböck gegenüber PULS 24.
In Deutschland ist bei vielen Influencer:innen mittlerweile die Rede von "organisierter Steuervermeidung". Durch Werbedeals mit Firmen würden oftmals zehntausende Euro monatlich verdient werden, ohne dass die Personen jemals ein Gewerbe angemeldet haben.
Influencer:innen geben in ihren Profilen in den sozialen Netzwerken Einblicke in ihr Privatleben, dazwischen verstecken sich dann oftmals, mal mehr, mal weniger offensichtlich, werbliche Beiträge. Werbeeinnahmen müssen dann auch entsprechend versteuert werden.
"Steuerhinterziehung gibt es in jedem Land, in dem es Steuern gibt", sagt Rechtsanwalt Öhlböck.
"Die ganz Großen verdienen Millionen"
Auch in Österreich gebe es Personen, die mit ihrer öffentlichen Präsenz viel Geld verdienen. Allerdings hätten die in den meisten Fällen eine Firma inklusive Steuerberatung hinter sich.
"Die ganz Großen verdienen Millionen, sind Profis, haben ein Gewerbe", so Öhlböck.
"Kleine" Influencer:innen würden oftmals noch unter die Freibeträge fallen, müssen also nicht zwingend Steuern zahlen.
Interessant für die Finanzbehörden sei "die Mittellage", erklärt der Rechtsanwalt. Influencer:innen, die zwischen 20.000 und 100.000 Euro im Jahr verdienen, würden oftmals nach dem Motto "mich wird schon keiner erwischen" agieren.
Werbung muss gekennzeichnet werden
Oftmals bekommen Influencer:innen, auch in Österreich, Gegenleistungen für Werbebeiträge in den sozialen Medien - also keinen direkten Geldbetrag vom werbenden Unternehmen, aber zum Beispiel gratis Kleidungsstücke oder eine Hotelübernachtung. Auch das kann steuerrechtlich relevant werden, handelt es sich doch oftmals um hochpreisige Produkte oder Dienstleistungen.
Was für Werbedeals aller Art jedenfalls gilt, ist die sogenannte Kennzeichnungspflicht. Redaktioneller Inhalt, also Privates, muss von Werbeinhalten getrennt werden. Das gilt für seriöse Medienhäuser, aber auch für Beiträge, die Influencer:innen in den sozialen Netzwerken publizieren.
Klar festgelegte Methoden für die Kennzeichnung gibt es nicht, aber "der unsicherste Weg, ist es, als letzten Hashtag das Wort #ad zu benutzen", erklärt der Rechtsanwalt.
Werbung muss klar gekennzeichnet sein, ein kurzer Hinweis am Ende der Beschreibung eines Beitrags, der leicht übersehen werden kann, reicht hier im Zweifelsfall wahrscheinlich nicht aus. Der sicherste Weg sei, gleich zu Beginn eines Beitrags klar zu sagen "das ist Werbung".
Und auch seinen Wohnsitz in Europa abzumelden, um zum Beispiel in Dubai ein Gewerbe zu führen, kann rechtliche Hürden für Influencer:innen mit sich bringen. Der Tipp von Johannes Öhlböck: Immer zuerst an einen Steuerberater wenden.
Zusammenfassung
- Deutsche Steuerfahnder:innen haben aufgedeckt, dass Influencer:innen rund 300 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben und mehrere hundert Strafverfahren laufen.
- In Österreich sind vor allem mittlere Influencer:innen mit Jahreseinnahmen zwischen 20.000 und 100.000 Euro für die Finanzbehörden interessant, während die großen meist professionelle Strukturen haben.
- Auch Sachleistungen wie gratis Kleidung oder Hotelübernachtungen für Werbe-Posts sind steuerpflichtig, und Beiträge müssen klar als Werbung gekennzeichnet werden, wobei #ad als Hashtag oft nicht ausreicht.