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Österreich: Wer blockiert den RT-Internetauftritt?

Währen der russische Staatssender RT in Österreich nicht mehr im Fernsehen zu finden ist, gehen die großen Internetprovider mit einer Sperre des Online-Auftritts unterschiedlich um.

Die drei großen österreichischen Internetprovider gehen mit dem EU-weiten Verbreitungsverbot für russische Staatsmedien sehr unterschiedlich um, wie die Tageszeitung "Der Standard" am Donnerstag auf ihrer Internetseite berichtet.

Während "A1", "3" und "Magenta" den russischen Auslandsstaatssender RT bereits aus ihren TV-Sendepaketen gestrichen haben, zeigen sich im Umgang mit der Internetseite des Senders verschiedene Herangehensweisen.

Netzneutralität 

Bei "3" wurden bereits sämtliche entsprechenden Online-Auftritte gesperrt und man sieht dies im Einklang mit dem EU-Beschluss. Magenta setzt zusätzlich auf eine Umleitung auf eine eigens eingerichtete "Infoseite". Nicht jede Userin und jeder User sieht diese "Infoseite" allerdings – ein SSL-Zertifikat von "rt.com" verhindert ein ungewünschtes Weiterleiten auf andere Internetseiten.

Der österreichische Marktführer A1 geht einen anderen Weg. Hier beruft man sich auf die Netzneutralität in Österreich – deswegen sind die Online-Auftritte von RT für A1-Kundinnen und -Kunden weiterhin abrufbar. Dem "Standard" teilte das Unternehmen mit, dass jede Netzsperre einen Eingriff in die Grundrechte – auch unbeteiligter Dritter – darstelle.

Regulierungsbehörde für Sperre

Seitens der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), welche in Österreich unter anderem für die Regulierung, Entwicklung und Förderung der österreichischen Medien zuständig ist, verweist man auf einen Passus, dass die Netzneutralität durch andere Gesetze sowie Verordnungen außer Kraft gesetzt werden kann. Im aktuellen Fall ist dieser Sachverhalt mit der EU-Verordnung von Anfang März gegeben. A1 liegt mit seiner Berufung auf die Netzneutralität also nicht richtig.

Der deutsche Weg 

A1 zeigt sich allerdings überzeugt, dass es keine klaren Vorgaben gebe, welche URLs genau zu sperren bzw. zu blockieren seien. Hier müssen also die Unternehmen selbst entscheiden, welche Internetseiten nicht mehr abrufbar sind. Bei A1 sieht man dies grundrechtlich bedenklich.

Gegenüber dem "Standard" meint ein Unternehmenssprecher, dass der Staat diese Entscheidungen treffen müsse, wie es zum Beispiel auch in Deutschland durch die Bundesnetzagentur gemacht wird. Sobald man eine Liste mit URLs erhalte, werde man die darauf aufgelisteten Adressen auch sperren.

 

 

ribbon Zusammenfassung
  • Wie die Tageszeitung "Der Standard" am Donnerstag auf ihrer Internetseite berichtet, gehen die drei großen österreichischen Internetprovider mit dem EU-weiten Verbreitungsverbot für russische Staatsmedien sehr unterschiedlich um.
  • Während A1, "3" und "Magenta" den russischen Auslandsstaatssender RT bereits aus ihren TV-Sendepaketen gestrichen haben, zeigen sich im Umgang mit der Internetseite des Senders verschiedene Herangehensweisen.