"Recht auf Privatsphäre"
Kinder im Internet posten: "Kann Gefahren nie ganz ausschließen"
Der Sommer bringt hohe Temperaturen und damit eine Fülle an Strandfotos. Nicht selten posten dabei Eltern ihre Kinder - womöglich sogar in Bikini oder Badehose.
Auch, wenn die Fotos der Kinder harmlos wirken, darf das Gefahrenpotenzial nicht unterschätzt werden. Pädophile suchen gezielt nach öffentlichen Kinderfotos, etwa auf Instagram oder Facebook.
Besonders klar wird die Problematik bei sogenannten "Family Vloggern", die ihre Kinder prominent im Internet vermarkten. Unter ihren zahlreichen Followern befindet sich ein Großteil erwachsener Männer, zeigen Recherchen.
So erzählt eine Mutter dem "Washington Journal" etwa, dass Männer die Fotos ihrer Tochter mit Feuer-Emojis kommentieren, Direktnachrichten schicken und - im schlimmsten Fall - Bilder männlicher Genitalien sowie Links zu Pornoseiten teilen.
"Recht auf Privatsphäre"
Das sollten sich auch jene Eltern zu Herzen nehmen, die ihre Kinder ohne Ansprüche auf eine Influencer-Karriere im Internet teilen. Grundsätzlich haben nämlich auch Kinder "ein Recht auf Privatsphäre", betont Laura Pink von der Internet Ombudsstelle.
In Österreich könne dieses Recht am eigenen Bild etwa verletzt werden, "wenn es sich zum Beispiel um peinliche Fotos handelt", erklärt sie. Ein Foto von einem Kind, das krank im Bett liegt, könnte darunter fallen.
Einwilligung erst ab 14 Jahren
Selbst solche Bilder dürfen aber veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person dem zustimmt. Allerdings gilt hier zu beachten, dass "Kinder nur unter bestimmten Umständen wirksam einwilligen können".
"Ab 14 Jahren kann man davon ausgehen, dass ein Kind über so eine Entscheidungsfähigkeit verfügt und wirksam in eine Veröffentlichung einwilligen kann", weiß Pink. Das Recht am eigenen Bild sei zudem ein "höchstpersönliches Recht" - die Einwilligung könne daher auch nicht von einem gesetzlichen Vertreter, etwa einem Elternteil, übernommen werden.
Wenn das Recht auf Privatsphäre verletzt wird, könne sich die betroffene Person dagegen wehren und vor Gericht ziehen. "Bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild handelt es sich nicht um einen strafrechtlichen Tatbestand, sondern um eine Bestimmung aus dem Privatrecht", erklärt Pink. Daher könnten sich betroffene Personen nur auf "zivilrechtlichem Weg, also mit einer Klage vor Gericht, wehren".
Kinder könnten allenfalls auf Unterlassung und/oder Schadenersatz klagen. Solche Fälle seien bei der Internet Ombudsstelle allerdings bisher nicht bekannt.
Worauf müssen Eltern achten?
Sollten Eltern unbedingt Fotos ihrer Kinder oder Onkeln und Tanten die ihrer Nichten und Neffen teilen wollen, dann gibt es einige Guidelines. Es sei empfehlenswert, darauf aufzupassen, die Privatsphäre der Kinder dennoch zu wahren. Das gilt auch für WhatsApp-Statusmeldungen, schließlich kann die jeder einsehen, der die betreffende Nummer hat.
In jedem Fall solle man auf Fotos keine persönlichen Daten teilen, mit denen das Kind identifizierbar wird. Und eben keine "unangenehmen Aufnahmen".
Selbst "harmlose Alltagsbilder" könnten missbraucht werden, die Kinder könnten auch "Opfer von Mobbing werden", weiß Pink.
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Personen, die von Mobbing betroffen sind oder auch mit Fake-Profilen zu kämpfen haben, können sich für Beratung an die Internet Ombudsstelle wenden. Als "Trusted Flagger" habe die Organisation mehr Möglichkeiten, solche Vorfälle bei den entsprechenden Plattformen zu melden und ernst genommen zu werden.
Allgemein plädiert Pink allerdings dafür, dass man beim Teilen von Kinderfotos extreme Vorsicht walten lässt: "Wenn man Kinder postet, kann man die Gefahren nie ganz ausschließen. Die optimale Lösung wäre, man postet gar nichts, oder nichts, wo das Kind identifizierbar ist."
Video: Gefahren im Internet - Wie man Kinder schützen kann
Zusammenfassung
- Nicht selten posten Eltern ihre Kinder im Internet.
- Doch auch harmlose Alltagsfotos können missbraucht werden, weiß Laura Pink von der Internet Ombudsstelle.
- Sie betont: Auch Kinder haben ein "Recht auf Privatsphäre".
- Das müssen Eltern beachten.