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Gericht entscheidet: FIFA-Packs sind Glückspiel

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Der PlayStation-Hersteller Sony soll Kunden das Geld für sogenannte FIFA-Packs, Spielinhalte in der Fußball-Videospielreihe FIFA, zurückzahlen. Laut einem Gerichtsurteil handelt es sich dabei nämlich um Glückspiel.

Das geht aus einem - nicht rechtskräftigen - Urteil des Bezirksgerichtes Hermagor hervor. Es ist das erste Urteil in Deutschland und Österreich zum Geschäft mit Lootboxen. Dabei zahlen Spieler für zufällig ausgewählte Inhalte von Computerspielen in der Hoffnung, Vorteile beim Spiel zu erhalten.

Für den Hersteller der Videospielreihe, Electronic Arts (EA), ist das ein Milliardengeschäft. 2021 verdiente EA 1,6 Milliarden US-Dollar - allein mit dem Spielmodus 'Ultimate Team', in dem diese FIFA-Packs erworben werden können.

"Richtungsweisendes" Urteil

Vor rund zwei Jahren wurde in Österreich eine Musterklage gegen Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited eingereicht. Dabei wurde die Rückerstattung von 338,26 Euro verlangt, die ein Kunde für FIFA-Packs ausgegeben hat. Das Bezirksgericht Hermagor entschied nun, dass diese Packs als konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel zu qualifizieren sind.

Sony muss das Geld zurückzahlen, weil die Kläger die Packs über ihre PlayStation gekauft haben. Deshalb ist ein Kaufvertrag mit Sony und nicht mit EA zustande gekommen. 

"Das Urteil ist richtungsweisend für den Umgang mit Lootboxen und zeigt, dass Videospiele kein rechtsfreier Raum sind", sagte Anwalt Michael Linhard, der für die Anwaltskanzlei Salburg federführend am Verfahren beteiligt war.

"Durch die Gespräche mit unseren Kunden haben wir erst realisiert, wie enorm der Suchtfaktor der FIFA-Packs und wie krankhaft das Kaufverhalten der Spieler teilweise ist", ergänzte Eibl. Die Anzahl der Anfragen zu den Lootboxen liege laut Eibl im vierstelligen Bereich.

Tausende Euro für 'Ultimate Team'

Die FIFA-Packs beinhalten virtuelle Fußballspieler für den Spielmodus 'Ultimate Team', die man in seine digitale Fußballmannschaft integrieren kann. Je besser die Spieler seien, desto leichter könne ein Spiel gewonnen werden. Es hänge jedoch vom Zufall ab, welche virtuellen Fußballer die Kunden über die virtuellen Behälter (Lootboxen) in Computerspielen jeweils erhalten.

Da die digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden, handle es sich um eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes. Daher handle es sich um Glücksspiel, wofür Sony keine Konzession besitzt. Aus diesem Grund seien die Verträge zwischen dem Konzern und dem Kunden nichtig und der Kaufpreis rückforderbar.

Millionenpublikum bei 'Pack-Openings'

Auf den Video-Plattformen Youtube und Twitch zeigen sich Influencer und Profi-Spieler, wie sie teilweise tausende Euro ausgeben, um FIFA-Packs zu öffnen. Diese Videos und Livestreams von sogenannten 'Pack Openings' erreichen teilweise ein Millionenpublikum. Die immensen Kosten können diese Spieler wegen des regen Interesses an ihren Videos durch Sponsorings und Werbung finanzieren.

Für den einfachen Hobbyspieler ohne Kamera und Followerschaft birgt das aber auch ein massives Risiko. Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich sehr gering, eine der begehrten Sonderkarten zu ergattern. Damit ein Messi oder Mbappé dann für die eigene virtuelle Mannschaft aufläuft, geben manche Spieler dann Hunderte Euro aus. 

Weltweites Milliardengeschäft

Die sogenannten Lootboxen sind laut dem Prozessfinanzierer Padronus ein weltweites Milliardengeschäft, das in den Niederlanden und Belgien bereits verboten wurde. Allein 2020 wurden weltweit 15 Mrd. Dollar (14,1 Mrd. Euro) mit Lootboxen umgesetzt. Sollten die Anbieter auch hierzulande zur Rückzahlung gezwungen sein, rechnet Padronus mit verheerenden finanziellen Folgen für die betroffenen Betreiber.

"Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche anderen Gaming-Konzerne ab sofort warm anziehen", sagte Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl.

ribbon Zusammenfassung
  • Der PlayStation-Hersteller Sony soll Kunden das Geld für sogenannte FIFA-Packs, Spielinhalte in der Fußball-Videospielreihe FIFA, zurückzahlen.
  • Laut einem Gerichtsurteil handelt es sich dabei nämlich um Glückspiel.

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