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EU-Gericht: Apple muss keine 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen

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Im Streit um eine Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland hat die EU-Kommission eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg annullierte die Nachforderung der Kommission.

Das EU-Gericht in Luxemburg hat am Dienstag die Forderung der EU-Kommission im Streit um Steuervergünstigungen in Irland für nichtig erklärt. Die Brüsseler Behörde sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen erhalten habe, entschied das Gericht. Die Kommission hatte von dem iPhone-Hersteller eine Rekord-Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro nachgefordert. Der Fall kann nun noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen.

Im Jahr 2016 hatte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager den US-Technologieriesen Apple aufgefordert, Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro in Irland nachzuzahlen. Das Land habe dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt. Irland und Apple wehren sich dagegen. Apple betonte vor dem EU-Gericht, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sieht sich der Konzern doppelt zur Kasse gebeten.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes auch in dem Land hätte versteuert werden müssen. Apple argumentiert, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen - während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. "Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt." Deswegen wäre es falsch, auf die Gewinne aus dem internationalen Geschäft, die sich in Irland ansammelten, Steuern in dem Land zu bezahlen. Irland habe deshalb zu Recht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen.

Die Kommission bestreitet zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte. Stattdessen habe sich die Steuerbehörde auf Angaben von Apple dazu verlassen. Irland entgegnet dazu, es sei ausreichend gewesen, nur die Apple-Aktivitäten in dem Land zu betrachten.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Streit um eine Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland hat die EU-Kommission eine Schlappe vor Gericht erlitten.
  • Das EU-Gericht in Luxemburg annullierte die Nachforderung der Kommission.
  • Im Jahr 2016 hatte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager den US-Technologieriesen Apple aufgefordert, Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro in Irland nachzuzahlen.