Bald große Änderungen bei Whatsapp
Mit mehr als zwei Milliarden Nutzern ist Whatsapp die aktuell weltweit beliebteste Messenger-App. Auf den Dienst des Facebook-Konzerns Meta kommen in den kommenden Monaten tiefgreifende Veränderungen zu.
- Ab 7. März kann man auf Whatsapp auch Nachrichten von anderen Messenger-Diensten wie Signal oder Telegram empfangen. Dazu ist kein eigenes Whatsapp-Benutzerkonto nötig. Ob die anderen Apps allerdings auch ihre Dienste für Whatsapp-Nachrichten öffnen, ist noch unklar.
 - Um EU-Bestimmungen zu entsprechen, ändert Whatsapp seine Datenschutzrichtlinie. Dabei wird das Mindestalter für die Nutzung von Whatsapp von 16 auf 13 Jahre heruntergesetzt.
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Screenshots von selbstlöschenden Nachrichten sind bald nicht mehr möglich. Da diese Beschränkung in der Desktop-Version nicht möglich ist, werden selbstlöschende Nachrichten auf dem PC gar nicht mehr angezeigt, nur mehr am Smartphone.
 
Die Öffnung für andere Messenger-Dienste geht auf das EU-Gesetz für digitale Märkte (DMA) zurück, welches den Wettbewerb auf digitalen Märkten fairer gestalten soll.
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Die Nachrichten anderer Messenger-Dienste werden auf Whatsapp in einer eigenen Inbox aufscheinen. Ob Signal & Co. ihrerseits ihre Dienste für Whatsapp-Nachrichten öffnen, ist noch unklar.
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Der Messenger-Dienst Threema hat bereits Datenschutz-Bedenken angemeldet. Möglicherweise funktioniert die Kommunikation hier also zumindest anfangs nur in eine Richtung.
Zusammenfassung
- Mit mehr als zwei Milliarden Nutzern ist Whatsapp die aktuell weltweit beliebteste Messenger-App.
 - Auf den Dienst des Facebook-Konzerns Meta kommen in den kommenden Monaten drei tiefgreifende Veränderungen zu.
 - Ab 7. März kann man auf Whatsapp auch Nachrichten von anderen Messenger-Diensten wie Signal oder Telegram empfangen.
 - Um EU-Bestimmungen zu entsprechen, ändert Whatsapp seine Datenschutzrichtlinie. Dabei wird das Mindestalter für die Nutzung von Whatsapp von 16 auf 13 Jahre heruntergesetzt.
 - Screenshots von selbstlöschenden Nachrichten sind bald nicht mehr möglich.
 
