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Zwölf Monate Haft für 20-Jährigen in Stalking-Prozess

Heute, 14:11 · Lesedauer 3 min

Zu zwölf Monaten Haft, davon acht bedingt, ist am Montagvormittag am Wiener Landesgericht ein 20-Jähriger nicht rechtskräftig verurteilt worden, weil er seine Nachbarin seit Oktober 2023 mehrfach gestalkt haben soll. Der Angeklagte hatte deshalb bereits im August 2023 sechs Monate bedingt ausgefasst. Nur zwei Monate danach begann für die junge Frau jedoch wieder das gleiche Martyrium. Der Mann zeigte sich dazu vor der Richterin vollumfassend geständig.

"Ich habe es ein paar Mal jeden Monat gemacht", räumte der 20-Jährige ein. Unter anderem soll er der Studentin Stöckelschuhe vor die Wohnungstür gestellt haben oder mehrfach bei ihr angeläutet haben und dann verschwunden sein. Zudem habe er die Telefonnummer der jungen Frau online aufgespürt, wie die Staatsanwaltschaft am Montag vorbrachte. Anrufe oder Whatsapp-Nachrichten blieben jedoch unerwidert.

Auch am Wohnort ihrer Eltern blieb die Frau laut Anklage nicht von dem jungen Mann verschont. Das Stalking gipfelte schließlich im November in einem Vorfall beim Schwedenplatz. Dort hatte sie einen Kurs in einem Bürogebäude besucht. Als der Angeklagte ihr bis in das Haus folgen wollte, holte sie einen Security zu Hilfe. Die Polizei nahm ihn in der Folge fest. "Ich hab es aus Spaß gemacht und nicht nachgedacht."

"Ich habe Angst gehabt, dass er mich tritt oder mich stößt", erinnerte sich die junge Frau, die am Montag gemeinsam mit ihren Eltern als Zeugin geladen war. Sie sei bereits seit sie 16 sei seiner Verfolgung ausgesetzt, sagte sie. Ihr Vater, der den Angeklagten laut eigenen Angaben bereits seit seiner Geburt kennt, beschrieb ihn als eigenbrötlerisch bis verhaltensauffällig. "Er hat damals nie mit anderen Kindern gespielt", sagte der Bankangestellte. "Er hat immer so impulsgesteuert gehandelt. Wenn ich ihn bei uns gesehen habe, habe ich gewusst, jetzt wird er in ein paar Minuten gleich wieder läuten." Er habe sich Sorgen um "die Kinder gemacht."

Der Verteidiger des angehenden Geigenspielers brachte vor Gericht am Montag vor, dass der 20-Jährige mittlerweile für ein Musikkonservatorium in Düsseldorf inskribiert sei. Er habe vor dem letzten Vorfall eine Maturaprüfung in Wien nachholen wollen, jedoch bereits seinen Umzug nach Deutschland geplant. Zudem habe er seit rund einem Jahr eine Freundin in Wien. "Er wird es in Zukunft nicht mehr tun und sich nicht in Österreich aufhalten", erklärte der Verteidiger, der aufgrund des Geständnisses und des Alters seines Mandanten für eine Diversion oder eine erneute bedingte Strafe plädierte.

Psychiatrische Einstufung noch ausständig

Die Richterin konnte diesen Argumenten letztlich dennoch nichts abgewinnen. "Nicht einmal zwei Monate später das gleiche Opfer", belehrte sie den Angeklagten. Sie verurteilte ihn schließlich zu acht Monaten bedingt und vier Monaten unbedingter Haft. Zudem wurde erneut Bewährungshilfe, die Aufnahme einer Psychotherapie sowie der verpflichtende Besuch einer Männerberatung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Mannes gaben keine Erklärung ab.

Neben der Haftstrafe wegen beharrlicher Verfolgung hatte das Gericht den damals noch 18-jährigen Schüler im Sommer 2023 in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einweisen lassen, ihm die Maßnahme jedoch unter Setzung einer Probezeit nachgesehen. Die Gefährlichkeit des Mannes soll nun neu überprüft werden.

Ende 2018 hatte er mit seinem Stalking begonnen. Betroffen gewesen waren damals auch andere Frauen. Immer wieder hatte es Anzeigen gegen den Burschen gegeben, die allerdings nichts fruchteten. Erst als der 18-Jährige schließlich damals nach der letzten Anzeige in Untersuchungshaft genommen wurde, hatten die betroffenen Frauen Ruhe.

Zusammenfassung
  • Ein 20-Jähriger wurde am Wiener Landesgericht zu zwölf Monaten Haft, davon acht Monate bedingt, verurteilt, weil er seine Nachbarin seit Oktober 2023 mehrfach gestalkt hatte.
  • Das Opfer wurde bereits seit ihrem 16. Lebensjahr vom Angeklagten verfolgt, wobei das Stalking nach einer sechsmonatigen bedingten Strafe im August 2023 nur zwei Monate später erneut begann.
  • Zusätzlich zur Haft ordnete das Gericht Bewährungshilfe, Psychotherapie und Männerberatung an, während eine psychiatrische Einstufung zur Gefährlichkeit des Mannes noch aussteht.