Zeugin mit Weinkrampf im Prozess gegen falsche Beauty-Ärztin

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Mit einem erschütternden Zeuginnenauftritt ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen eine falsche Beauty-Ärztin fortgesetzt worden, die zwischen November 2020 und April 2021 in Wien fast zwei Dutzend Kundinnen laut Anklage "auf schmerzhafte und technisch gröblich unsachgemäße sowie nicht sorgfältige Weise" behandelt haben soll. Eine der Betroffenen war eine Frau, die sich im Februar 2021 um 350 Euro von der Angeklagten behandeln hatte lassen.

"Sie ist mir empfohlen worden", schilderte die junge Frau dem Schöffensenat (Vorsitz: Julia Matiasch). Anlässlich ihres Geburtstags habe sie sich "im Sonderangebot Lippen und Nase" machen lassen. Die Angeklagte habe sich als 29-jährige Ärztin mit einem Sohn ausgegeben. Dass nichts davon der Wahrheit entsprach, habe sie erst später herausgefunden.

Kaum habe sie das Behandlungszimmer betreten, "ist es gleich zur Sache gegangen", berichtete die Zeugin. Ein Aufklärungsgespräch habe nicht stattgefunden. "Sie hat mich aufgeschlitzt. Auf den Lippen ist das Blut schon geronnen", setzte die junge Frau fort und begann - zunächst lautlos - zu schluchzen. Auf der Nasenspitze habe sie "kein Gefühl gehabt". Nach der Behandlung sei sie "gepflastert" worden und habe die Pflaster einige Stunden oben behalten müssen. Wenige Stunden später "hat es schon angefangen, dass an meiner Nase die Haut abgegangen ist. Es hat schon angefangen, dass meine Nase abgestorben ist".

An den folgenden Tagen hätten sich Entzündungen gebildet, auch Kopfschmerzen seien aufgetreten: "Dann hat es begonnen anzuschwellen. Meine Nase ist immer schwärzer geworden." Sie habe zunächst ihre Hausärztin und dann die vermeintliche Ärztin kontaktiert: "Ich war komplett fertig mit den Nerven. Ich leide bis heute an den psychischen Folgen." Sie habe ihr Geld zurückverlangt und auch den Großteil - 250 Euro - retourniert bekommen. Sie habe befürchtet, mit einer kaputten Nase durch ihr weiteres Leben gehen zu müssen.

Als sie dann am Morgen aufwachte und "alles voller Blut" war, habe sie sich in die Notaufnahme des AKH begeben. Dort habe man ihr beschieden: "Ihre Nase ist kurz davor abzusterben." Als sie auch noch zur Kenntnis nehmen musste, dass die Angeklagte gar keine Medizinerin war, "ist für mich erst recht eine Welt zusammengebrochen".

"Ich kann keinen Ärzten mehr vertrauen. Immer wenn ich in den Spiegel schaue und meine Nase sehe, muss ich das denken, was passiert ist", klagte die Zeugin. Als die Verteidiger sie etwas forscher befragten, bekam die Frau einen Weinkrampf. Ihre Befragung musste unterbrochen werden, die Zeugin lief schluchzend aus dem Verhandlungssaal und wurde von ihrer Cousine getröstet.

Dieser Fall ist als schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen angeklagt. In der Anklageschrift ist diesbezüglich von "auffallenden Veränderungen und schweren Komplikationen" und "erheblichen Vernarbungen und Veränderungen des Gewebes" die Rede. Die entstandenen Verunstaltungen werden als "psychisch belastend und entstellend" und "irreversibel" bezeichnet.

Neben gewerbsmäßigem Betrug, 15-facher fahrlässigen Körperverletzung und insgesamt zwei Fällen von schwerer Körperverletzung wird der falschen Ärztin auch Erpressung angelastet. Sie soll einen 62-jährigen Mann, den sie im Internet auf einer Kontaktbörse kennengelernt hatte, mit einem inszenierten Droh-Anruf eines männlichen Bekannten dazu gebracht haben, ihr 100.000 Euro zu überlassen. Im Zusammenhang mit summa summarum 131.000, die der ältere Herr darüber hinaus "springen" hatte lassen, war die 25-Jährige schon in März 2021 - nicht rechtskräftig - zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden.

Nun ging es um ein am 27. Dezember 2019 aufgelöstes Sparbuch. Die Frau hatte dem um 37 Jahre älteren Mann erklärt, sie schulde ihrem Ex-Freund Geld. Als "Sissy" - so pflegt die 25-Jährige den gleichermaßen wohlhabenden wie großzügigen älteren Herrn zu nennen - wenig später von einem Mann namens Thomas angerufen und aufgefordert wurde, die Schulden der Frau zurückzuzahlen, fuhr er sogleich mit dieser zur Bank. Er habe sich gefürchtet, gab "Sissy" dazu im Zeugenstand an. Der Mann habe nämlich gesagt, es werde ihm schlecht ergehen, wenn er nicht 100.000 Euro hergebe.

Die 100.000 Euro habe er von einem Konto behoben und der 25-Jährigen übergeben, "weil es mir befohlen worden ist", gab der 62-Jährige zu Protokoll. Diese habe damit ihre Schulden bezahlt, vermutete er. Der Staatsanwalt nimmt dagegen an, dass die Frau einen Bekannten dazu gebracht hatte, dem 62-Jährigen am Telefon zu drohen, um so an das große Geld zu kommen. Das hatte die Angeklagte am ersten Verhandlungstag vehement bestritten. Und auch "Sissy" machte sich nun für die 25-Jährige stark. Er habe nicht das Gefühl, manipuliert worden zu sein. Überhaupt habe es sich um ein gemeinsames Konto gehandelt, für das auch die 25-Jährige zeichnungsberechtigt war. Er habe mit der jungen Frau "Gemeinsamkeit gesucht" und dies mit einem gemeinsamen Konto besiegelt, erläuterte "Sissy": "Es war mir wichtig, diese Gemeinsamkeit zu haben."

Der 62-Jährige betonte, dass er sehr unter der Inhaftierung der 25-Jährigen - diese befindet sich seit Jahresbeginn in U-Haft - leide: "Sie geht mir sehr ab. Ich bedaure es sehr, dass sie hier sitzt und ich nicht mit ihr wo hinfahren kann oder mit ihr essen gehen kann." Mehrere Briefe hat er der 25-Jährigen ins Gefängnis geschrieben, auch Geldüberweisungen veranlasst. "Werde ich sie nach der Verhandlung besuchen dürfen?", fragte er die Richterin. Auf deren Frage, ob es in seinem Sinn gewesen wäre, wenn die Angeklagte "mit einem Schlag" 100.000 Euro vom gegenständlichen Konto behoben hätte, erwiderte "Sissy": "Ja. Wenn es nötig gewesen wäre."

Die Verhandlung wird am 21. März fortgesetzt und soll am 23. März mit einem Urteil abgeschlossen werden. Bis dahin wird der 62-Jährige die falsche Beauty-Ärztin nicht mehr sehen, denn der Staatsanwalt legte sich gegen Haftbesuche quer.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine der Betroffenen war eine Frau, die sich im Februar 2021 um 350 Euro von der Angeklagten behandeln hatte lassen.
  • Anlässlich ihres Geburtstags habe sie sich "im Sonderangebot Lippen und Nase" machen lassen.
  • Als die Verteidiger sie etwas forscher befragten, bekam die Frau einen Weinkrampf.
  • Die Frau hatte dem um 37 Jahre älteren Mann erklärt, sie schulde ihrem Ex-Freund Geld.
  • Das hatte die Angeklagte am ersten Verhandlungstag vehement bestritten.