Wirt und seine Mutter horteten Schwarzgeld: Millionenstrafen

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Ein Apres-Ski-Wirt aus dem Pongau und seine Mutter wurden heute, Donnerstag, wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro am Landesgericht Salzburg zu Geldstrafen in Millionenhöhe nicht rechtskräftig verurteilt.

Bei Hausdurchsuchungen im September 2019 fanden Ermittler 2,8 Millionen Euro auf 206 Sparbüchern und 780.000 Euro in bar. Als der Fall ans Tageslicht kam, beendete der Wirt als erste Konsequenz seine politische Aktivität bei der ÖVP. Nun stehen er uns eine Mutter vor Gericht. 

Die Angeklagten zeigten sich geständig. Sie sollen von 2011 bis 2018 insgesamt 1,4 Millionen Euro an Umsatz- und Körperschaftssteuer und von 2009 bis 2019 rund 1,3 Millionen Euro an Kapitalertragssteuer an der Finanz vorbeigeschleust haben. Dazu kommen noch rund 500.000 Euro, die offenbar bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer vorenthalten wurden. 

Millionenstrafen für Mutter und Sohn

Die Abgabennachforderungen haben die Beschuldigten bereits beglichen. Dies wertete der Schöffensenat unter Vorsitz von Helmuth Marco Torpier als strafmildernd, ebenso das Geständnis. Die Mutter des Wirtes erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1,3 Millionen Euro, wobei 650.000 Euro bedingt nachgesehen wurden. Ihr Sohn bekam eine Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro, davon 600.000 Euro bedingt. Dem Unternehmen wurde nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine Geldstrafe von einer Million Euro auferlegt, davon 500.000 Euro bedingt. Staatsanwältin Sabine Krünes und die Verteidiger gaben keine Erklärung ab. Deshalb sind die Urteile nicht rechtskräftig.

34.500 Euro "Taschengeld"

Bei den Hausdurchsuchungen stießen die Beamten beim Wirten auf eine illegale Handfeuerwaffe. In seinem Kleiderkasten waren in den in den Taschen eines Sakkos allen 34.500 Euro. Der Salzburger soll das mit den Worten "es handelt sich um mein Taschengeld" abgetan haben.

Die Salzburger Steuerfahndung hatte schon länger den Verdacht gehegt, dass das Lokal Schwarzeinnahmen generiere. Die Beschuldigten konnten die Herkunft des Geldes nicht erklären. Erhärtet wurde der Verdacht der Ermittler, weil festgestellt werden konnte, dass in der Hochsaison an einem Tag bis zu drei namenlose Sparbücher mit einer Einlage von jeweils knapp unter 15.000 Euro angelegt wurden. Die Transaktionen schienen aber nicht in den Geschäftsunterlagen des Betriebes auf.

Millionen-Überweisung ans Finanzamt

Bereits wenige Tage nach der Hausdurchsuchung haben die Beschuldigten eine Million Euro als Vorauszahlung für die zu erwartende Steuernachforderung an das Finanzamt überwiesen. Bemerkenswert war für die Ermittler auch, dass der Gastronomiebetrieb seit diesem Zeitpunkt in etwa die doppelten monatlichen Umsätze erklärte, als in den Vergleichszeiträumen vor der Durchsuchung.

Die Mutter des Gastronomen war bis 2014 handelsrechtliche Geschäftsführerin. Danach übernahm der Sohn. Er war ÖVP-Gemeinderat und Funktionär im Wirtschaftsbund. Nach der Veröffentlichung des Schwarzgeldfundes gab er den Austritt aus der Partei bekannt. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) sprach damals von einem beispiellosen Fall. "Die Höhe der festgestellten Schwarzgelder überraschte selbst die erfahrensten Ermittler." Steuer- und Abgabenbetrug würden den Wettbewerb verzerren und der Wirtschaft schaden.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Apres-Ski-Wirt aus dem Pongau und seine Mutter wurden heute, Donnerstag, wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro am Landesgericht Salzburg zu Geldstrafen in Millionenhöhe nicht rechtskräftig verurteilt.
  • Bei Hausdurchsuchungen im September 2019 wurden 2,8 Millionen Euro auf 206 Sparbüchern und 780.000 Euro in bar entdeckt.
  • Da die Beschuldigten die Herkunft des Geldes nicht erklären konnten, bestand der Verdacht, dass die Gelder aus Schwarzeinnahmen des Lokals stammen.
  • Bereits wenige Tage nach der Hausdurchsuchung haben die Beschuldigten eine Million Euro als Vorauszahlung für die zu erwartende Steuernachforderung an das Finanzamt überwiesen.
  • Die Abgabennachforderungen haben die Beschuldigten bereits beglichen. Dies wertete der Schöffensenat unter Vorsitz von Helmuth Marco Torpier als strafmildernd, ebenso das Geständnis.
  • Die Mutter des Wirtes erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1,3 Millionen Euro, wobei 650.000 Euro bedingt nachgesehen wurden. Ihr Sohn bekam eine Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro, davon 600.000 Euro bedingt.

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