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Winterreifenpflicht ab 1. November: Was gilt?
Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, Klein-Lkw und "Mopedautos" gilt vom 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.
Ab diesem Zeitpunkt müssen bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein.
Der ÖAMTC empfiehlt Autofahrer:innen außerdem, regelmäßig Wetterberichte zu verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht.
- Mehr lesen: Erstmals ein Ganzjahresreifen mit "gut" bewertet
Welche Reifen sind wintertauglich?
Folgende Kennzeichnungen geben an, dass Autoreifen wintertauglich sind:
- M+S
- M.S.
- M&S
Sie sind speziell auf Schnee, Eis, Matsch und Kälte ausgelegt. Deren Profiltiefe ist gesetzlich geregelt, sie muss den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter betragen.
Die bestehenden Winterreifen müssen daher vor dem Umstecken überprüft werden. Da die Gummimischung mit der Zeit aushärtet, können Konsument:innen damit rechnen, dass herkömmliche Winterreifen in etwa fünf Saisonen halten.
Wenn bereits Risse oder andere Schäden erkennbar sind, sollte man, unabhängig von der Gebrauchsdauer, die Reifen wechseln, betont der ÖAMTC.
Teure Rutschpartie: Die Winterreifen-Fallen
Falsche Bereifung ist teuer
Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten. Der ÖAMTC betont aber auch: Die Schneekette auf Sommerreifen ist kein sicherer Ersatz für Winterreifen!
Wer den Wechsel auf Winterreifen zu spät oder gar nicht durchführt, riskiert so einiges: "Falsche Bereifung kann nicht nur Geldstrafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen, sondern auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen haben. Abgesehen davon schränken Sommerreifen die Fahrsicherheit bei winterlichen Bedingungen enorm ein", warnt der ÖAMTC.
Winterreifenwechsel leicht gemacht
Winter-Check fürs Auto
Neben den Reifen sollte auch das Auto selbst einem Winter-Check unterzogen werden. Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte man noch vor dem ersten Kälteeinbruch eine Überprüfung durchführen lassen.
Außerdem wichtig, um den Pkw für den Winter vorzubereiten: Frostschutz für die Scheibenwaschanlage, Wischerblätter prüfen (und bei Bedarf austauschen), Gummidichtungen imprägnieren und die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung sicherstellen und gegebenenfalls Lampen erneuern.
Zusammenfassung
- Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, Klein-Lkw und "Mopedautos" gilt vom 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.
- Ab diesem Zeitpunkt müssen bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein.
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