COVID Fighters

Wiener Spitäler lassen auch Geimpfte nur noch mit PCR-Test rein

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Wiens Krankenhäuser reagieren auf die steigenden Corona-Zahlen und verschärfen ihre Maßnahmen. Alle Besucher über zwölf müssen einen PCR-Test, der nicht alter als 48 Stunden ist, vorweisen.

Egal ob geimpft oder genesen, wer in ein Wiener Spital will muss seit Mittwochfrüh am Eingang einen gültigen PCR-Test dabeihaben. Das gilt für Patienten die stationär aufgenommen werden und für Besucher. Die Regel gilt für alle, die älter als zwölf Jahre sind. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bei Kindern von sechs bis zwölf Jahren reicht ein Antigen-Test. 

Zusätzlich gilt auch weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. 

Diese Regelung gilt für die Spitäler des KAV und die Ordensspitäler, wie "orf.at" mit Bezug auf das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) mitteilt. 

 

Auch im Rest von Österreich und außerhalb des Spitalsbetriebs wird wegen der zunehmenden Auslastung der Intensivstationen und der zunehmenden Neuinfektionen bei den Maßnahmen nachgeschärft. Es gilt bereits die 3G-Regel am Arbeitsplatz, die Gesundheitsbehörden werden stichprobenartig kontrollieren. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. 

Ab kommenden Montag, den 8. November, tritt im ganzen Land die nächste Stufe des Stufenplans in Kraft. Damit verlieren Selbsttests ebenso wie Antikörpertests ihre Wirksamkeit im 3G-Bereich. Zudem muss man für einen Besuch der Nachtgastro und Großevents geimpft oder genesen sein.

ribbon Zusammenfassung
  • Wiens Krankenhäuser reagieren auf die steigenden Corona-Zahlen und verschärfen ihre Maßnahmen.
  • Egal ob geimpft oder genesen, wer in ein Wiener Spital will muss seit Mittwochfrüh am Eingang einen gültigen PCR-Test dabeihaben. Das gilt für Patienten die stationär aufgenommen werden und für Besucher.
  • Die Regel gilt für alle, die älter als zwölf Jahre sind. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bei Kindern von sechs bis zwölf Jahren reicht ein Antigen-Test. 
  • Zusätzlich gilt auch weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. 
  • Diese Regelung gilt für die Spitäler des KAV und die Ordensspitäler, wie "orf.at" mit Bezug auf das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) mitteilt.