APA/HERBERT NEUBAUER

Weststeiermark: Matura-Schummelei könnte bei Gericht landen

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Wegen ihrer Schummelei bei der schriftlichen Matura könnte eine steirische Schülerin vor Gericht landen.

Die 18-Jährige soll im Fach "Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen" bei der Reifeprüfung in der HLW Deutschlandsberg versucht haben, sich mit einigem technischen Aufwand ein positives Ergebnis zu sichern. Sie habe dazu Handys, Kamera und Kopfhörer verwendet und wurde dabei von einer Aufsichtsperson ertappt.

Da die Bildungsdirektion verpflichtet ist, so einen Fall zu melden, muss nun die Staatsanwaltschaft über eine mögliche Anklage entscheiden, bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde, Hansjörg Bacher, einen Bericht der "Kleinen Zeitung" von Freitag.

Rechliche Konsequenzen

Nun wird die Prüfung der Schülerin nicht beurteilt, sie kann jedoch zum Wiederholungstermin im Herbst antreten. Rechtlich sieht es jedoch anders aus: In so einem Fall sei die Aufsichtsperson verpflichtet, die Sache an die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, hieß es seitens der Bildungsdirektion. Beim Reifeprüfungszeugnis handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, daher die rechtlichen Konsequenzen.

"Dass geschummelt wird in der Schule ist eine Sache, aber mit diesem technischen Equipment ist das noch einmal etwas anderes", meinte Bacher. Die Bildungsdirektion bringe die Sache daher berechtigt zur Anzeige: Ob es tatsächlich zu einer Anklage komme, müsse dann geprüft werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die 18-Jährige soll im Fach "Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen" bei der Reifeprüfung in der HLW Deutschlandsberg versucht haben, sich mit einigem technischen Aufwand ein positives Ergebnis zu sichern.
  • Sie habe dazu Handys, Kamera und Kopfhörer verwendet und wurde dabei von einer Aufsichtsperson ertappt.
  • Da die Bildungsdirektion verpflichtet ist, so einen Fall zu melden, muss nun die Staatsanwaltschaft über eine mögliche Anklage entscheiden, bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde.

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