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Vollspaltenboden-Aus Mitte 2034 nun fix

Heute, 14:37 · Lesedauer 2 min

Der Nationalrat hat Dienstag Nachmittag zum Abschluss seines Plenartags die Frist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung verkürzt. Untersagt werden diese nunmehr ab Mitte 2034. Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, soll es allerdings eine Härtefallregelung mit einer individuellen Übergangsfrist von 16 Jahren geben. Zustimmung kam von allen Fraktionen außer den Grünen.

Vorangegangen war ein Erkenntnis des VfGH, das die von ÖVP und Grünen festgelegte Übergangsfrist bis 2040 als zu lange bewertete. Dass man hier also eine Verbesserung erzielt habe, wurde vor allem von der SPÖ betont. Die Kritik der Grünen, die den Gedanken des Tierwohls verloren sahen, wischte SP-Mandatar Rudolf Silvan vom Tisch. Schließlich gebe es jetzt eine Übergangsfrist, die spätestens 2038 ende und damit vor der von den Grünen selbst beschlossenen Regelung.

Seitens der NEOS betonte der Abgeordnete Christoph Pramhofer, dass die Bauern auch Rechtssicherheit bräuchten, wie sie jetzt bestehe. Ansonsten könnten sie nicht investieren. Für den Bauernbund erklärte der Abgeordnete Josef Hechenberger, dass es sehr wohl einen erhöhten Tierwohl-Standard geben werde. Zudem werde die Versorgungsqualität mit österreichischem Schweinefleisch gesichert. Skepsis äußerte die FPÖ, die vermutete, dass etliche Schweinebauern nun aufgeben würden. Konsumiert würde dann Fleisch aus anderen Ländern, in denen die Standards geringer seien als hierzulande.

Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) sah eine "gute Lösung". Die Verkürzung der Übergangsfrist auf neun Jahre betreffe 97 Prozent der Betriebe und bringe vielen Schweinen mehr Tierwohl.

Gar nicht überzeugt sind Tierschützer. Der Verein gegen Tierfabriken protestierte vor dem Parlament, dass die Neuregelung nur Augenauswischerei sei. Was es bräuchte, wäre eine verpflichtende Stroheinstreu.

Zusammenfassung
  • Der Nationalrat hat beschlossen, dass Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ab Mitte 2034 verboten sind, wobei 97 Prozent der Betriebe von einer verkürzten Übergangsfrist betroffen sind.
  • Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, gilt eine Härtefallregelung mit einer individuellen Übergangsfrist von 16 Jahren.
  • Die neuen Regelungen wurden von allen Fraktionen außer den Grünen unterstützt, während Tierschützer weiterhin verpflichtende Stroheinstreu fordern.