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Versuchter Mord in Feldkirch: Zwölf Jahre Haft

Heute, 13:03 · Lesedauer 2 min

Ein 21 Jahre alter Mann ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Feldkirch des versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Die Entscheidung der Geschworenen war einstimmig, der Angeklagte wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er hatte im Februar in Feldkirch einen 46-jährigen Bekannten mit einem Bauchstich schwer verletzt. Grund für die Tat war, dass das Handy des 21-Jährigen verschwunden war und er dachte, das Opfer habe es unterschlagen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 46-jährige Betreiber eines Imbisslokales in der Nähe des Bahnhofes kannte den 21-jährigen türkischen Asylwerber über dessen Onkel und half ihm unter anderem bei Behördengängen. Im Dezember 2024 ließ der Angeklagte versehentlich sein Handy im Zug in Deutschland liegen, die Finderin rief die zuletzt gewählte Nummer an und schickte das Gerät nach Absprache dem späteren Opfer zu. Der 46-Jährige schickte es dann weiter an den Eigentümer, dort kam es allerdings nie an, sondern ging auf dem Postweg verloren.

Daraufhin ließ der 21-Jährige seinem Landsmann türkische Sprachnachrichten zukommen, in denen er bereits ankündigte, dass er ihn umbringen werde, weil er sein Handy "verschlampt" habe. Im Februar dieses Jahres besuchte er den 46-Jährigen dann in dessen Imbisslokal in Feldkirch und ging mit ihm nach draußen auf den Bahnhofsvorplatz, um zu reden. Es kam zum Streit, und der Jüngere stach seinem Kontrahenten völlig unvermittelt mit einem Messer in den Bauch. Die Klinge des rund 20 Zentimeter langen Messers durchtrennte das Bauchfell, das Opfer musste notoperiert werden und blieb drei Tage stationär im Spital.

Bei seiner Einvernahme nach der Tat erklärte der Angeklagte, dass das Opfer es "verdient" habe und dass er wünschte, den Gegner öfter getroffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen Mordversuchs. Die Geschworenen folgten der Anklage, sie waren sich nach kurzer Beratung einig, dass die Tat ein Mordversuch war. Die Frage nach absichtlich schwerer Körperverletzung wurde damit verneint.

Das Urteil, in dem neben zwölf Jahren Haft auch Beträge an das Opfer und dessen Ehefrau zugesprochen wurden, ist rechtskräftig. Der Verletzte erhält 3.000 Euro Teilschmerzengeld, die Ehefrau, die um das Leben ihres Mannes bangte, erhält 1.000 Euro.

Zusammenfassung
  • Ein 21-jähriger Mann wurde am Landesgericht Feldkirch einstimmig des versuchten Mordes an einem 46-jährigen Bekannten schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
  • Der Angeklagte stach seinem Landsmann im Februar mit einem rund 20 Zentimeter langen Messer in den Bauch, nachdem er ihn zuvor wegen eines verschwundenen Handys mit dem Tod bedroht hatte.
  • Das Opfer musste notoperiert werden und erhielt 3.000 Euro Teilschmerzengeld, während dessen Ehefrau 1.000 Euro zugesprochen wurden; das Urteil ist rechtskräftig.