Volksanwaltschaft ortet "Systemversagen" im Strafvollzug
Für den Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug fällt das Fazit zur gegenwärtigen Situation psychisch Kranker in den Gefängnissen ernüchternd aus. "Die dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken im Strafvollzug bedingen systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit Personen, die einen spezifischen Betreuungs- und Behandlungsbedarf haben", stellte Klaushofer vor Medienschaffenden klar. Besonders die menschenrechtlichen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit würden systemisch durch die bestehenden Verhältnisse verletzt.
"Es gibt zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie im Strafvollzug, um eine adäquate Betreuung zu ermöglichen", führte Volksanwältin Schwarz aus. Folge dieses Missstandes sei, "dass sich das Justizwachepersonal um diese Inhaftierten kümmern muss, das dafür nicht ausgebildet ist, und dass Betroffene häufig in Einzelhafträumen weggesperrt werden." Dabei mache die Volksanwaltschaft seit Jahren darauf aufmerksam, dass die Versorgung psychisch erkrankter Häftlinge im Argen liege. "Doch die Warnungen wurden vom Justizministerium ignoriert, während die Anzahl jener Gefangenen steigt", konstatierte Schwarz. Sie appellierte eindringlich ans Justizministerium, die Vorschläge der Volksanwaltschaft zur Verbesserung der gegenwärtigen Zustände rasch umzusetzen.
Man nehme den Bericht der Volksanwaltschaft "sehr ernst" und werde die darin getroffenen Feststellungen sowie jeden Hinweis auf mögliche Missstände eingehend prüfen, teilte das Justizministerium mit. Als ersten Schritt veranlasste Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) noch am Donnerstag eine sofortige Überprüfung der angeführten Einzelfälle. Ein menschenrechtskonformer Umgang mit Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, müsse gewährleistet sein.
"Für mich ist klar: Eine nachhaltige Verbesserung erfordert eine ausreichende Finanzierung sowohl des Strafvollzugs- als auch des Gesundheitssystems", stellte Sporrer fest. Sie befinde sich dazu bereits im Gespräch mit dem Gesundheitsministerium, um gemeinsam Lösungen für psychisch beeinträchtigte Menschen innerhalb und außerhalb des Vollzugs sicherzustellen. Ihr Ziel bleibe "die lückenlose Einhaltung aller menschenrechtlichen Standards. Wir werden die identifizierten Mängel durch die laufenden Reformen entschlossen und Schritt für Schritt beheben."
Sporrer verwies auf "Versäumnisse" aus der Vergangenheit. Sie arbeite diese seit Beginn ihrer Amtszeit "mit einer Reihe konsequenter Reformen" auf: "Dies ist nicht von heute auf morgen möglich, sondern nur durch nachhaltige und beständige Arbeit an den Ursachen der Probleme."Höchste Priorität habe dabei die Situation von psychisch beeinträchtigten Menschen in Haft. "Ein zentrales strukturelles Problem bleibt jedoch, dass zunehmend Menschen im Strafvollzug landen, die primär eine medizinische Versorgung im Gesundheitssystem benötigen", betonte das Ministerium.
Bericht mit schockierenden Einzelschicksalen
Dem umfassenden Bericht der Volksanwaltschaft liegen 17 Besuche des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) im Jahr 2025 und im ersten Quartal 2026 in diversen Justizanstalten (JA) zugrunde. Dabei wurden die Fälle von 59 Betroffenen erhoben, davon 13 Frauen und zwei Jugendliche. Der Bericht enthält schockierende Einzelschicksale. So wurde in der JA Krems ein psychisch kranker Minderjähriger angetroffen, der von der JA Wien-Josefstadt in die Wachau überstellt worden war. Während der junge Häftling in Wien von Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie betreut wurde, sah der zu diesem Zeitpunkt 17-Jährige in Krems acht Monate nach seiner Überstellung erstmals den Anstaltspsychiater, als er - offensichtlich aufgrund von Unterversorgung - in einen psychischen Ausnahmezustand geraten war.
"Das kann so nicht sein", stellte Schwarz fest, zumal der 17-Jährige zeitnah nach seiner Verlegung nach Krems einer Kinder- und Jugendpsychiaterin bzw. einem Kinder- und Jugendpsychiater oder zumindest dem Anstaltspsychiater hätte vorgestellt werden müssen. Dokumentiertermaßen waren ihm in Wien nämlich Psychopharmaka verordnet worden. Weshalb er überhaupt von der JA Josefstadt verlegt wurde, "hat sich nicht klären lassen", erläuterte Klaushofer. Der inzwischen 18-Jährige sei in Krems monatelang sich selbst überlassen worden.
In der JA Stein war gemäß dem Prüfbericht der Volksanwaltschaft auf der Sicherheitsabteilung ein psychotischer Mann untergebracht, der bereits seit rund einem Jahr paranoide Symptome zeigte. Der Inhaftierte verweigerte jegliche Körperpflege und verunreinigte den Haftraum, der vollkommen verdreckt war. In der Zelle herrschte "eine Fliegenplage und ein sanitärer Übelstand", wie im Schwerpunktbericht wörtlich festgehalten wird: "Die Aufenthaltsbedingungen waren menschenrechtlich unzumutbar. Verweigert eine inhaftierte Person die Körperhygiene, trägt die JA die Verantwortung für Hygienemaßnahmen. Dieser Fürsorgepflicht kam die JA Stein nicht ausreichend nach."
Paranoid schizophrene Frau in Einzelhaftraum auf Männerabteilung
Vom Schwerpunktbericht umfasst ist auch ein drastischer Fall aus der JA Ried. Dort wurde eine psychisch kranke Frau über mehrere Monate hinweg 22 Stunden täglich in einem videoüberwachten Einzelhaftraum auf der Männerabteilung untergebracht. Die Betroffene leidet an paranoider Schizophrenie und an einer Substanzgebrauchsstörung, laut Volksanwaltschaft wäre für sie eine stationäre psychiatrische Unterbringung zwingend erforderlich. Die Anstaltspsychiaterin der JA Ried ist regulär alle 14 Tage für einen Tag in der JA anwesend.
Gleich mehrfach findet sich im Prüfbericht der Volksanwaltschaft die JA Schwarzau, Österreichs einzige Strafvollzugsanstalt für ausschließlich weibliche Häftlinge. Bereits Gegenstand medialer Berichterstattung war der Fall einer vermutlich hochgradig paranoiden Frau, bei der die zeitweise Unterbringung in einem Metallkäfig im Innenhof der Justizanstalt angedacht war. Seit ihrer Inhaftierung in der JA Schwarzau wurde die Betroffene durchgehend in einem Einzelhaftraum angehalten. "Die Inhaftierte empfand die seit sieben Monaten bestehende Isolation als Folter", wird im Prüfbericht festgehalten. Um der Videoüberwachung zu entgehen, habe sich die Insassin über drei Monate in den Sanitärbereich ihres Haftraums zurückgezogen.
Appelle von Volksanwältin Schwarz
"Gefangene mit akuten schweren psychischen Erkrankungen gehören in einem Spital psychiatrisch behandelt", fordert Volksanwältin Schwarz ein Mal mehr den Ausbau von Kapazitäten in Krankenhäusern und forensischen Abteilungen für die Versorgung von Inhaftierten. Zusätzlich müssten die Schulungsangebote für die Justizwache im Umgang mit psychisch kranken Personen erweitert und den Justizanstalten vor allem dringend mehr psychiatrisch geschultes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb der Justizanstalten gehöre der Datenaustausch zwischen den einzelnen Fachdiensten verbessert bzw. überhaupt ermöglicht, verlangt Schwarz: "Derzeit kann ein Psychiater nicht in die Aufzeichnungen des Allgemeinmediziners einsehen. Wenn es etwa um die Änderung einer Medikation geht, ist das Fachpersonal auf die Rückmeldung der Insassen angewiesen. Das ist fahrlässig."
Personal in den Justizanstalten "am Limit"
Der Bericht sei nicht als Kritik am Personal in den Justizanstalten zu verstehen, unterstrichen Schwarz und Klaushofer. Aufgrund von Personalmangel und begrenzter Kapazitäten seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "am Limit", sagte Schwarz. Es gebe "eine Minder- und Mangelversorgung", die "systemischen Schwierigkeiten" würden bei der Justizwache und dem Fachpersonal Gefühle von Ausweglosigkeit und Hilflosigkeit bewirken.
Zusammenfassung
- Die Volksanwaltschaft berichtet nach 17 Besuchen in Justizanstalten von 59 Fällen psychisch kranker Gefangener, darunter 13 Frauen und 2 Jugendliche.
- Volksanwältin Gabriela Schwarz spricht von einem "Systemversagen" und kritisiert die unzureichende psychiatrische Versorgung im Strafvollzug als menschenrechtliches Problem.
- Beispiele wie ein 17-Jähriger, der erst nach acht Monaten psychiatrisch betreut wurde, oder eine Frau, die sieben Monate in Einzelhaft war, verdeutlichen die gravierenden Missstände.
- Das Justizministerium reagiert mit einer sofortigen Überprüfung der Einzelfälle und verweist auf laufende Reformen sowie die Notwendigkeit nachhaltiger Finanzierung.
- Die Volksanwaltschaft fordert mehr psychiatrische Kapazitäten, besser geschultes Personal und einen verbesserten Datenaustausch, da das Personal in den Anstalten bereits am Limit ist.
