Verleger muss erneut in Klagenfurt vor Gericht
Zu hitzigen Szenen war es im Sommer 2024 in einem Handyshop in einem Klagenfurter Einkaufszentrum gekommen. Der Angeklagte wollte dort eine Handyfolie gratis ausgetauscht haben, was der Lehrling des Geschäfts aber ablehnte. Daraufhin habe der Verleger laut Anklage gedroht: "Sie sind imagemäßig tot!" Als er begann, den Lehrling zu filmen, nahm dieser ihm das Handy ab. Der anrückenden Polizei erzählte der Unternehmer dann, er sei niedergeschlagen und schwer an der Hand verletzt worden. Das stellte sich später dank Auswertung der Videoüberwachung als falsch heraus. Trotzdem verlor der Lehrling seinen Job.
Beim Prozess zeichnete auch ein einschreitender Polizeibeamter das Bild einer nicht alltäglichen Amtshandlung. "Der Angeklagte war sehr aufbrausend, hat mehrfach betont, dass er brutalst niedergeschlagen wurde." Und nicht nur das: "Er hat öfters gesagt: Was glaubt ihr, wer ihr überhaupt seid. Er hat auch uns gegenüber gesagt, dass er einer der reichsten Österreicher ist."
Der Prozess endete schließlich mit einer nicht rechtskräftigen Verurteilung des Verlegers wegen Verleumdung und gefährlicher Drohung zu 320 Tagessätzen zu je 300 Euro, also gesamt 96.000 Euro. Obwohl dieser nach einigem Hin und Her seine Schuld eingeräumt hatte ("Wenn es für Dummheit eine Strafe geben würde, müsste man mich für drei Jahre ins Gefängnis stecken"), meldete er Berufung an, die teilweise erfolgreich war.
Beim Prozess am kommenden Mittwoch geht es also nur mehr um den Vorwurf der gefährlichen Drohung. Die Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Sabine Götz war vorerst für eine Stunde anberaumt.
Zusammenfassung
- Ein österreichischer Verleger steht am Mittwoch erneut in Klagenfurt vor Gericht, nachdem das Oberlandesgericht Graz die Verurteilung wegen Verleumdung bestätigt, den Teil wegen gefährlicher Drohung jedoch aufgehoben hat.
- Der Mann war 2025 zu 320 Tagessätzen à 300 Euro (insgesamt 96.000 Euro) verurteilt worden, nachdem er im Sommer 2024 einen Lehrling in einem Handyshop bedroht und verleumdet haben soll.
- In der neuen Verhandlung, die für eine Stunde angesetzt ist, geht es ausschließlich um den Vorwurf der gefährlichen Drohung.
