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Verfahren um tödlichen Schusswaffeneinsatz in NÖ eingestellt

Heute, 08:31 · Lesedauer 2 min

Nach einem tödlichen Schusswaffengebrauch am 4. Juni in St. Aegyd am Neuwalde (Bezirk Lilienfeld) ist das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten eingestellt worden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Thomas Korntheuer, bestätigte am Montag auf APA-Anfrage einen Bericht der "Kronen Zeitung". Demnach sei laut fachlicher Beurteilung ein lebensgefährdender Waffengebrauch durch den Angreifer, der ein Messer bei sich hatte, vorgelegen.

"Mein Mandant ist sehr erleichtert. Der Fall zeigt, wie wichtig der Einsatz der Bodycam war", wurde Rechtsanwalt Hans Rainer Rienmüller in dem Bericht zitiert. Gegen den Uniformierten waren Ermittlungen wegen Mordverdachts in Verbindung mit Notwehr geführt worden. Im Zuge der Erhebungen wurde der Schusswaffengebrauch von der im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelten Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) geprüft.

Eine Supermarktangestellte hatte laut "Krone" nach einem Diebstahl die Polizei verständigt. Der 49-jährige Verdächtige, gegen den ein Waffenverbot bestanden habe, soll mit einem Messer auf den Beamten zugegangen sein. Eine Kollegin des Polizisten hatte die Bodycam aktiviert. Nach mehrmaliger Aufforderung, die Waffe wegzulegen, und Warnungen soll der Beamte den österreichischen Staatsbürger fünf Mal getroffen haben. Die beiden Polizisten setzten die Rettungskette in Gang und versuchten erfolglos, den Mann zu reanimieren.

Laut einem Gutachten, das anhand der Bodycam-Aufnahmen erstellt wurde, war die kritische letale Distanz von sieben Metern Entfernung unterschritten, hieß es in dem Bericht. Der Verdächtige sei bei der Schussabgabe weniger als fünf Meter von dem Uniformierten entfernt gewesen.

Zusammenfassung
  • Der Beamte feuerte nach mehrfacher Aufforderung, das Messer wegzulegen, fünf Schüsse ab, wobei die kritische Distanz von sieben Metern laut Gutachten unterschritten und der Angreifer bei der Schussabgabe weniger als fünf Meter entfernt war.
  • Die Bodycam-Aufnahmen der Kollegin des Polizisten waren entscheidend für die Beurteilung des Falls, und die Ermittler des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung konnten keinen strafbaren Handlungsbedarf feststellen.