Vater in NÖ erstochen: Prozess um Unterbringung gestartet

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In St. Pölten hat am Montag der Prozess um eine im April in der niederösterreichischen Landeshauptstadt verübte Bluttat begonnen. Ein 58-Jähriger soll damals seinen 85 Jahre alten Vater mit einem Schraubenzieher erstochen haben. Ein Gutachten bescheinigte dem Angreifer Unzurechnungsfähigkeit, die Staatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Tat hatte sich am 7. April im gemeinsamen Wohnhaus der beiden Männer in St. Pölten ereignet. Der 85-Jähriger erlitt mehrere Stiche gegen den Hals und den Brustkorb sowie diverse weitere Verletzungen, bedingt u.a. durch einen Sturz über eine Treppe. Zwei Stiche waren neben einem stumpfen Schädel-Hirn-Trauma ursächlich für das Ableben des Mannes.

Die Tochter und der Sachwalter des Angreifers entdeckten den Toten zwei Tage später bei einem Besuch im Wohnobjekt in der Badewanne und verständigten die Polizei. Der 58-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen.

Grund für den Antrag der Anklagebehörde auf Unterbringung ist ein Gutachten, das dem Betroffenen Unzurechnungsfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung bescheinigte. In der Expertise ist von einer bipolaren affektiven Störung die Rede. "Er hat die Bürde einer schweren psychischen Erkrankung zu tragen", gab auch der Verteidiger zu Bedenken, der gleichzeitig von einer "verabscheuungswürdigen Tat" sprach. Seinen Mandanten habe er als höflichen, verängstigten und teils verwirrten Menschen kennengelernt.

Einen ähnlichen Eindruck machte der 58-Jährige auch im Rahmen der Hauptverhandlung. "Ich bin sehr angespannt", gab der Betroffene gleich zu Beginn zu Protokoll. Dass er seinen Vater getötet habe, "stimmt vollkommen". Er selbst habe während der Tat halluziniert. Den Schraubenzieher habe er "irgendwie in der Hand gehabt, ich weiß nicht, wie ich zu dem gekommen bin", sagte der Niederösterreicher aus. Auch, was er nach der Attacke bis zum Besuch der Tochter zwei Tage darauf gemacht habe, wisse er nicht mehr.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Tat hatte sich am 7. April im gemeinsamen Wohnhaus der beiden Männer in St. Pölten ereignet.
  • Zwei Stiche waren neben einem stumpfen Schädel-Hirn-Trauma ursächlich für das Ableben des Mannes.
  • Grund für den Antrag der Anklagebehörde auf Unterbringung ist ein Gutachten, das dem Betroffenen Unzurechnungsfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung bescheinigte.
  • Einen ähnlichen Eindruck machte der 58-Jährige auch im Rahmen der Hauptverhandlung.

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