AFP

USA

Hirntote Frau wegen Abtreibungsrecht am Leben erhalten

Heute, 07:21 · Lesedauer 3 min

In Georgia wird eine schwangere Frau seit ihrem Hirntod vor drei Monaten künstlich beatmet, weil die Klinik nach Angaben ihrer Familie nicht gegen das strenge Abtreibungsrecht in dem US-Staat verstoßen will.

Die Mutter der 30-jährigen Adriana Smith, April Newkirk, sagte im Lokalsender WXIA-TV, die Entscheidung, ihre Tochter künstlich am Leben zu erhalten, sei allein vom Spital getroffen worden. "Diese Entscheidung hätte uns überlassen werden sollen", sagte sie.

Smith, eine Krankenpflegerin und Mutter eines Sohnes, hatte nach Angaben ihrer Mutter im Februar, als sie in der neunten Woche schwanger war, starke Kopfschmerzen bekommen.

Sie ging ins Krankenhaus, wurde aber mit einem Rezept für Medikamente wieder nach Hause geschickt. Am nächsten Morgen wurde sie mit mehreren Blutgerinnseln im Gehirn ins Krankenhaus eingeliefert, die Ärzte erklärten sie für hirntot.

Herzschlag-Gesetz in Georgia

In Georgia sind Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche verboten: Das sogenannte Herzschlag-Gesetz verbietet Schwangerschaftsabbrüche ab dem ersten messbaren Herzschlag des Fötus. Dies ist etwa in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall.

Da Smith in der neunten Schwangerschaftswoche war, erhielten die Ärzte ihren Körper nach Angaben der Mutter künstlich am Leben, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen. Inzwischen ist Smith in der 21. Schwangerschaftswoche.

"Ich sage nicht, dass wir uns für einen Abbruch ihrer Schwangerschaft entschieden hätten. Ich sage nur: Wir hätten die Wahl haben sollen", sagte Newkirk. Ihren Angaben zufolge sind sich die Ärzte gar nicht sicher, ob die Schwangerschaft komplikationslos verläuft und bis zur Geburt des Babys aufrechterhalten werden kann.

Expertin: Spital interpretiert Abtreibungsrecht falsch

Die Professorin Katie Watson von der Northwestern University, die sich auf Ethik und Reproduktionsmedizin spezialisiert hat, sagte am Freitag der Nachrichtenagentur AFP, das strenge Abtreibungsgesetz in Georgia sei auf einen Fall wie den von Smith gar nicht anwendbar.

Es sei durch das Gesetz nicht untersagt, "einer hirntoten Person das Beatmungsgerät abzustellen" - "selbst wenn die Person zum Zeitpunkt ihres Todes schwanger ist".

Wenn die Angaben der Familie zutreffend seien, habe das Krankenhaus das Abtreibungsgesetz "falsch interpretiert", sagte Watson. Der Krankenhauskonzern Emory Healthcare gab auf Anfrage von AFP zunächst keine Stellungnahme ab.

Politikerinnen der oppositionellen Demokraten und Abtreibungsbefürworter reagierten empört. Jeder Mensch müsse frei entscheiden können, "was das Beste für seine Familie, seine Zukunft und sein Leben ist", erklärte die demokratische Kongressabgeordnete Nikema Williams aus Georgia. Sie warf US-Präsident Donald Trump und dem republikanischen Gouverneur von Georgia, Brian Kemp, vor, den Menschen "unvorstellbares Leid zuzufügen".

Kein landesweites Recht auf Abtreibung

Das strenge Abtreibungsrecht in Georgia trat 2022 in Kraft, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA das landesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben hatte. Seither liegt die Zuständigkeit für das Abtreibungsrecht bei den einzelnen Staaten.

Trump hatte in seiner ersten Amtszeit (2017-21) drei konservative Richter für den Supreme Court nominiert, was das Kräfteverhältnis am Obersten Gericht deutlich zugunsten der Konservativen veränderte und die Entscheidung gegen das landesweite Recht auf Abtreibung herbeiführte.

Video: Trump für Abtreibungsverbot

Zusammenfassung
  • In Georgia wird die 30-jährige Adriana Smith, die seit drei Monaten hirntot ist, weiterhin künstlich beatmet, weil das dortige Herzschlag-Gesetz Abtreibungen ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet.
  • Smith war zum Zeitpunkt ihres Hirntods in der neunten Schwangerschaftswoche und befindet sich nun in der 21. Woche, während die Familie kritisiert, dass ihr die Entscheidung über das weitere Vorgehen entzogen wurde.
  • Eine Ethikprofessorin bezeichnet das Vorgehen der Klinik als Fehlinterpretation des Gesetzes, da dieses nicht verbietet, hirntoten Schwangeren die lebenserhaltenden Maßnahmen zu entziehen.