Ungarn
Ungarisches Gericht will mehr Rechte für schwule Paare
Es setzte dem Parlament eine Frist bis zum 31. Oktober dieses Jahres, um diese Regelung in einem Gesetz zu verankern. Geklagt hatte ein ungarisch-deutsches gleichgeschlechtliches Paar, das in Deutschland geheiratet hatte.
In Ungarn ist eine Heirat gleichgeschlechtlicher Partner nicht zulässig. Bereits 2009 wurde jedoch die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft eingeführt.
Eine Regierungsverordnung aus dem Jahr 2016 besagt zudem, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Ungarn als eingetragene Partnerschaften anerkannt werden.
- Mehr lesen: Pride-Parade soll in Ungarn verboten werden
Umgesetzt wurde dies allerdings nicht, weil es dazu kein vom Parlament beschlossenes Gesetz gibt. Dieses Versäumnis sei verfassungswidrig, erklärte das Gericht. Der Schutz und die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen gehöre zur Menschenwürde und zum Recht auf Selbstbestimmung.
Pläne für Pride-Parade weiter unsicher
Die in Ungarn seit 2010 regierende Partei Fidesz des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán will die Rechte nicht heterosexueller Menschen einschränken.
In diesem Frühjahr hatte das von Fidesz dominierte Parlament durch Änderungen von Gesetzen und der Verfassung die Grundlage für Verbote der alljährlichen Pride-Parade geschaffen.
Bei Pride-Paraden demonstrieren Menschen für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Trans- und queeren Menschen (LGBTQ). Als Begründung dafür führt Fidesz ein Gebot des Kinderschutzes an, wodurch verhindert werden solle, dass Minderjährige mit diesem Thema in Kontakt kommen.
Pride in Pferderennbahn?
Die nächste Pride in Budapest ist am 28. Juni geplant. Ob und wo sie stattfinden kann, ist unklar. Dazu laufen derzeit Debatten zwischen Polizei, Regierung und der liberalen Budapester Stadtverwaltung.
Justizminister Bence Tuzson schlug zuletzt die Budapester Pferderennbahn als Ort der Veranstaltung vor, weil dort der Zugang von Kindern verhindert werden könne.
"Ich möchte den Justizminister darüber informieren, dass die Menschen, die bei der Pride für Freiheit und Liebe demonstrieren, Menschen sind, und keine Pferde", sagte dazu der Budapester Oberbürgermeister Gergely Karacsony.
Zusammenfassung
- In Ungarn will das Verfassungsgericht eine Erleichterung für gleichgeschlechtliche Paare durchsetzen.
- Sie müssen in Ungarn als eingetragene Partnerschaft anerkannt werden, wenn sie im Ausland geheiratet haben, urteilte das Gericht.
- Es setzte dem Parlament eine Frist bis zum 31. Oktober dieses Jahres, um diese Regelung in einem Gesetz zu verankern. Geklagt hatte ein ungarisch-deutsches gleichgeschlechtliches Paar, das in Deutschland geheiratet hatte.
- In Ungarn ist eine Heirat gleichgeschlechtlicher Partner nicht zulässig.
- Bereits 2009 wurde jedoch die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft eingeführt.